Krise & Chance Dezember 2026

EINS STEHT FEST: BRAUEREIEN VOR GROSSEN HERAUSFORDERUNGEN DAS VERMEIDEN DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT IST CHEFSACHE Dass die Privatbrauerei Eichbaum Anfang November angekündigt hat, sich in eigener Regie sanieren zu wollen, wirft ein weiteres Schlaglicht auf die großen Herausforderungen, vor denen Brauereien in Deutschland stehen. Ende August 2025 hatte Stefan Blaschak, der Chef der Großbrauerei Oettinger in einem Interview gesagt, dass er auch aufgrund des stetig sinkenden Bierkonsums in Deutschland mit einer Pleitewelle unter Brauereien rechnet – eine Sichtweise, die sich auch in den Ergebnissen eine Umfrage widerspiegelt, für die Schultze & Braun sich von Anfang bis Mitte November an die LinkedIn-Follower der Kanzlei gewandt hat. 91 Prozent der Antwortenden rechnen damit, dass es in der Brauereiwirtschaft zu einem Anstieg der Insolvenzen kommen wird. 36 Prozent gehen von einem Anstieg in großem Umfang aus, 55 Prozent sind der Ansicht, dass es einen Anstieg in Einzelfällen geben wird. Neun Prozent geben an, dass sie nicht mit einem Anstieg rechnen. Fakt ist: Die Liste der Herausforderungen für Brauereien ist nach wie vor lang. Zusätzlich zum seit Jahren sinkenden Bierabsatz kommen nach wie vor die wirtschaftlichen Nachwehen der Corona-Pandemie und hohe Herstellungskosten. Dr. Jürgen Erbe und Rüdiger Bauch von Schultze & Braun erläutern in ihrem Beitrag „Das halb volle Glas Bier“ auf dem Blog der Kanzlei, warum gerade kleine und mittelgroße Brauereien unter Druck stehen und welche Möglichkeiten es trotzdem gibt, damit für sie das finanzielle Glas trotz aller Herausforderungen halb voll und nicht halb leer ist. Die USA haben Mitte November 2025 ihre Zahlungsunfähigkeit mit einem Übergangshaushalt überwunden – zumindest bis Ende Januar. Der Rekord-Shutdown dauerte insgesamt sechs Wochen. Damit hätten die USA in Deutschland die Frist zur Insolvenzantragspflicht wegen des Insolvenzgrunds der Zahlungsunfähigkeit doppelt überschritten. Das verdeutlicht: Auch Geschäftsleiter von Unternehmen sollten das Vermeiden der Zahlungsunfähigkeit zur Chefsache machen – gerade, weil es bei Unternehmen eine festgelegte Schuldenobergrenze nicht gibt, ein Aussetzen von Schulden- und Haftungsgrenzen, um nachfolgend wieder Liquidität besorgen zu können, oder ein Übergangshaushalt ausgeschlossen sind und den Geschäftsleitern eine strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung droht, wenn sie nicht rechtzeitig handeln. Stefan Höge und René Schmidt von Schultze & Braun erläutern auf dem Blog der Kanzlei, was Zahlungsunfähigkeit konkret bedeutet, wie man feststellt, ob ein Unternehmen bereits zahlungsunfähig ist, und welche Folgen der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben kann. Aber auch ein Insolvenzantrag bedeutet nicht automatisch das Aus für ein Unternehmen. Das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet viele Möglichkeiten, um ein Unternehmen zu erhalten. TICKER

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