Mit der Preisexplosion bei den Spritpreisen hat sich für Logistiker und Speditionen das nächste wirtschaftliche Risiko zu den ohnehin zahlreichen hinzugesellt, mit denen sich die Branche konfrontiert sieht. Die gute Nachricht ist: Logistik- und Transportunternehmen sind den wirtschaftlichen Risiken aber nicht schutzlos ausgeliefert und können auch nach einer finanziellen Schieflage wieder in die Spur kommen. Spätestens mit Beginn des Irankriegs haben die finanziellen Risiken für Transport- und Logistikunternehmen noch einmal stark zugenommen. Zusätzlich zu den enorm gestiegenen Energiepreisen wird die Branche aber auch durch einen grassierenden Fahrermangel belastet. Den Unternehmen fehlen nach Angaben des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) rund 120.000 Fahrer. Zudem haben die steigenden Lohnkosten die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen – gerade der kleineren und mittleren – sicherlich nicht vereinfacht. So früh wie möglich Gegenmaßnahmen einleiten Wichtig ist, dass Transport- und Logistikunternehmen die Augen vor den Risiken nicht verschließen, sondern so früh wie möglich mit Gegenmaßnahmen beginnen – am besten dann, wenn das Unternehmen noch finanzielle Reserven im Tank hat. Steht ein Transport- und Logistikunternehmen bereits kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, gelten verschärfte Regeln und es muss schnell gehandelt werden. Die Devise lautet in jeden Fall: Im Krisenfall keine Zeit verlieren! Selbst eine Insolvenz muss nicht das Ende bedeuten Ist ein Transport- und Logistikunternehmen bereits zahlungsunfähig, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Denn die Insolvenzantragspflicht gilt bereits seit dem Jahreswechsel 2023/2024 wieder voll. „Wichtig ist: Selbst eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten, ganz im Gegenteil: Ein professionell vorbereitetes und erfolgreich absolviertes Insolvenzverfahren kann die Basis für einen nachhaltigen Neuanfang sein“, sagt Rüdiger Bauch. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht ist unter anderem am Leipziger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. Sowohl das Regelinsolvenzverfahren als auch die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren – zwei Verfahren, bei denen sich Unternehmen in eigener Regie sanieren können – stehen für nachhaltige Unternehmenssanierungen. Das zeigt die Untersuchung, für die Schultze & Braun einen Zeitraum von fast zehn Jahren – von der Insolvenzrechtsreform ESUG im Frühjahr 2012 bis zum Herbst 2021 – unter die Lupe genommen hat. Eine realistische Option, um eine Krise zu meistern „In der Praxis werden Insolvenzanträge allerdings leider oft zu spät gestellt, weil mit allen Mittel versucht wird, die Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sinken die Chancen für eine Fortführung des Unternehmens. Denn in einer wirtschaftlichen Krise ist es wie auf der Straße: Mit einer Sprit-Reserve komme ich bis zur nächsten Tankstelle, ohne bleibe ich auf der Strecke“, sagt Dr. Dietmar Haffa, ebenfalls Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Schultze & Braun und am Stuttgarter Standort der Kanzlei tätig. Wie Bauch hat auch Haffa bereits mehrere Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche bei ihren Sanierungen begleitet. Die beiden Sanierungsexperten sind sich einig: „Die Insolvenz sollte nicht mehr als die letztmögliche Ausfahrt gesehen werden, die man dann unter Umständen gar nicht mehr erreichen kann, sondern als realistische Option, um eine Krise zu meistern.“ Der Gesellschafter kann am Steuer bleiben. Zudem gibt es auch Sanierungsinstrumente, mit denen der bisherige Gesellschafter auch nach einer Sanierung Gesellschafter bleiben kann. „Eine Sanierung kann aber – wenn das Unternehmen nicht überschuldet und/oder zahlungsunfähig ist – natürlich auch außergerichtlich stattfinden“ erläutert Haffa. „So kann zum Beispiel die Liquidität durch eine Anpassung des Geschäftsbetriebes wiederhergestellt werden.“ T I TEL
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