Lex Greensill, der Namensgeber der Greensill Bank kam 1976 in Australien zur Welt. Die Klage des Insolvenzverwalters der Greensill Bank mit Sitz in Bremen gegen frühere Vorstände und Aufsichtsräte wirft ein Schlaglicht auf die Haftungsrisiken von Organen in Krisensituationen – wobei bei der Greensill Bank der Vorwurf im Raum steht, dass der Zusammenbruch des Geldhauses gezielt herbeigeführt worden wäre. Fakt ist: Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten wie diesen ist kein Unternehmen davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu gerade. Wenn das der Fall ist oder ihr Unternehmen absehbar in eine Krise zu geraten droht, sollten Geschäftsleiter die möglichen Haftungsrisiken im Blick haben – gerade, da diese für sie nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung auch nach ihrem Ausscheiden weiterhin von großer Bedeutung sind. Thomas Dömmecke und Karsten Kiesel von Schultze & Braun erläutern im Interview auf dem Blog der Kanzlei, worauf Geschäftsleiter in diesem Zusammenhang achten sollten. Gerade in einer Krise des Unternehmens sind aber auch die Anforderungen an Aufsichtsräte besonders hoch. Hinzu kommt, dass es für sie zahlreiche Haftungsrisiken gibt, wenn sie ihren Überwachungs- und Kontrollpflichten nicht oder nur unzureichend nachkommen. Im Interview auf dem Blog von Schultze & Braun erläutert Thomas Dömmecke, die Punkte, die Aufsichtsräte in diesem Zusammenhang im Blick haben sollten. Aber auch Rechtsanwälte und Steuerberater, die Unternehmen beraten, sollten das Risiko einer persönlichen Haftung nicht unterschätzen. Das gilt umso mehr, da durch den BGH Ende 2023 die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht erheblich erweitert worden sind. In ihrem Beitrag ordnen Thomas Dömmecke und Dr. Ludwig J. Weber von Schultze & Braun auf dem Blog der bundesweit vertretenen Kanzlei die Entscheidung und ihre Auswirkungen ein. Die Insolvenzantragspflicht greift seit dem 1. Januar 2024 wieder in vollem Umfang. Das heißt, dass ein Geschäftsleiter nun wieder nachweisen muss, dass sein Unternehmen die nächsten zwölf Monate durchfinanziert ist. Wenn klar ist, dass das nicht der Fall ist, müssen Geschäftsleiter innerhalb der gesetzlichen Frist einen Insolvenzantrag stellen – gerade auch, um sich vor einer möglichen persönlichen Haftung zu schützen. Was das für Geschäftsleiter bedeutet und was sie machen können, um Haftungsrisiken zu vermeiden, erläutern Thomas Dömmecke und Dr. Ludwig J. Weber in ihrem Beitrag auf dem Blog von Schultze & Braun. Doch wie lässt sich eine Krise frühzeitig erkennen? Die Anzeichen für eine Krise und wie Geschäftsleiter diese erkennen, erläutern Stefan Höge und René Schmidt von Schultze & Braun auf dem Blog der Kanzlei. AUSTRALIEN, BREMEN UND HAFTUNGSRISIKEN Das aktuelle NPL-Barometer (Frühjahr 2025) der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing (BKS) und der Frankfurt School of Finance & Management zeigt eine weitere substantielle Zunahme der Volumina notleidender Kredite (Non-Performing Loans, NPL). Die Mehrheit der für das NPL-Barometer befragten Bankenvertreter (72%) erwartet für Ende 2025 ein NPL-Volumen zwischen 40 und 50 Milliarden Euro. Für 2026 prognostizieren fast 40 Prozent einen Anstieg auf 50-60 Milliarden Euro, während über 30 Prozent sogar mit einem Wachstum auf über 60 Milliarden Euro rechnen. Die Jubiläumsausgabe zum zehnjährigen Bestehen des NPL-Barometers offenbart eine leichte Abschwächung der Marktdynamik mit einem Rückgang des Klimawerts von 0,45 (Sommer 2024) auf aktuell 0,31, jedoch bewegt er sich weiterhin auf historisch hohem Niveau. Die stärksten Stresssignale SUBSTANTIELLE ZUNAHME NOTL TICKER
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