Krise & Chance Juni 2025

Auch sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten werden die immensen Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die wirtschaftliche Betätigung häufig noch unterschätzt. Auf ein besonders markantes Beispiel weist Dr. Michael Rozijn von Schultze & Braun hin: Die Anforderungen an den Datenschutz werden mitunter so hoch angesetzt, dass die sanierende Übertragung von Unternehmen und damit auch der Erhalt von Arbeitsplätzen beschränkt wird oder gar scheitert. Dieser Effekt ist gerade auch angesichts der steigenden Insolvenzzahlen von großer Brisanz. Die sanierende Übertragung von Unternehmen und Betriebsteilen erhöht die Verwertungsmasse und sichert Arbeitsplätze. Der Datenschutz stellt aber so hohe Anforderungen an den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten, dass solche sanierenden Übertragungen oftmals nicht möglich oder unattraktiv werden. Für den Erwerber insolventer Unternehmen sind Kunden-, Lieferanten- und Beschäftigtendaten von elementarem Interesse und ein zentraler Faktor für die Investitionsentscheidung – mitunter sogar schon vor, spätestens aber beim und nach dem Vertragsabschluss. Hier geht es um den Goodwill eines Unternehmens, für den auch hohe Preise bezahlt werden. Die Landesdatenschutzbehörden haben jedoch in der Datenschutzkonferenz in zwei unterschiedlichen Beschlüssen in 2019 und 2024 definiert, unter welchen Bedingungen welche personenbezogenen Daten in welcher Phase eines Asset Deals überhaupt offengelegt und übertragen und ob diese vom Erwerber zu eigenen Zwecken überhaupt genutzt werden dürfen, dabei aber die Besonderheiten des Asset Deals aus der Insolvenz und die gesetzlichen Verpflichtungen eines Insolvenzverwalters außer Acht gelassen. Im Interview auf dem Blog von Schultze & Braun erläutert Rozijn anhand mehrerer Punkte, warum Insolvenzverwalter hier im Konflikt mit dem Datenschutz stehen, wenn sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen wollen, die Vermögenswerte des insolventen Unternehmens zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung zu verwerten. Und er stellt dar, welche Lösungsmöglichkeiten es geben kann. DISTRESSED M&A, DATENSCHUTZ UND DAS VERFLIXTE SIEBTE JAHR LEIDENDER KREDITE senden gewerbliche Immobilienkredite. In diesem Segment steigt die NPL-Quote auf fast sechs Prozent (Vorjahr: 4,8%). Rund zwei Drittel der befragten Institute berichten von wachsenden NPL-Beständen in diesem Bereich, während die Hälfte mit einer weiteren Verschlechterung rechnen. Umso wichtiger ist es für Banken, sich mit den Lösungen zu befassen, die es für sie bei der Schieflage eines Eigentümers oder einer Besitzgesellschaft gibt, und welche Vorteile eine Treuhand und die Zwangsverwaltung einer Immobilie haben können. Diese Optionen und ihre Vorteile ordnen Dr. Ludwig J. Weber und Rüdiger Bauch von Schultze & Braun in ihrem Beitrag „Finanziell einsturzgefährdet: Immobilien und Kredite in Not“ in der Jahrespublikation der BKS ein.

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