Die Automobilbranche kämpft ja schon lange mit einer schwachen Nachfrage. Steffan: Ja, hinzu kommen nun aber auf dem heimischen und den globalen Märkten immer offensiver vorgehende Wettbewerber aus China. Fakt ist: Für die deutschen Autozulieferer könnte sich eine ähnlich existenzbedrohende Krise entwickeln, wie sie sie schon während der Corona-Pandemie erlebt haben. Und auch in Deutschlands zweitgrößter Industriebranche, dem Maschinenbau, häufen sich die Restrukturierungen oder Insolvenzen. Denn die Auftragseingänge bleiben weiterhin rückläufig, die Auftragspolster werden kleiner und die Kapazitätsauslastung bleibt niedrig. Der Branchenverband VDMA rechnet daher in diesem Jahr mit einem Produktionsrückgang von zwei Prozent. Nehmen dadurch die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland zu? Steffan: In den ersten vier Monaten des Jahres 2025 stieg die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen um gut 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahres-Vergleichszeitraum. Gleichzeitig ist allerdings die Zahl der Insolvenzanträge von Großunternehmen nicht weitergewachsen. Nach einem Anstieg im vierten Quartal des vergangenen Jahres wurden im Zeitraum Januar bis März 2025 nun 101 Insolvenzanträge von Unternehmen mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro gestellt. Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozent gegenüber dem Rekord- und Vorquartal, in dem noch 117 Anträge registriert wurden. Welche Auswirkungen hat die Dauerrezession auf die Anzahl der vorinsolvenzlichen Restrukturierung mit dem StaRUG? Poppe: Sie steigen wie die Zahl der Insolvenzen stetig an. In den Jahren 2021 und 2022 gab es nach Angaben der 24 Restrukturierungsgerichte nur rund 50 StaRUG-Fälle. Die Restrukturierung des Automobilzulieferers Leoni hat dann aber als prominentes Anwendungsbeispiel gezeigt, was das Verfahren im Vorfeld und außerhalb einer Insolvenz gerade bei der finanziellen Restrukturierung an Vorteilen bietet. Vor allem, dass opportunistische Gläubiger oder sogar ganze Gläubigergruppen mit dem StaRUG mehrheitsbasiert überstimmt werden können. Das ist zum Beispiel dann von Vorteil, wenn einzelne Gläubiger mit ihrer Weigerung eine von den anderen Beteiligten angestrebte Restrukturierung be- oder sogar verhindern könnten. Bei Leoni ist die erforderliche Mehrheit dafür gesichert worden, da sämtliche Konsortialdarlehensgeber und wesentliche Schuldscheindarlehensgläubiger zugestimmt haben. Zudem ist seit bald drei Jahren das StaRUG auch EU-weit anwendbar. Das StaRUG ist bald seit fünf Jahren in Kraft. Wie haben sich inzwischen die Fallzahlen entwickelt? Steffan: Mittlerweile erweist sich das StaRUG in immer mehr Anwendungsfällen bundesweit als effektives Instrument zur Rettung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und ist in der außerinsolvenzlichen Sanierung unverzichtbar geworden. Bereits im Jahr 2023 hat es doppelt so viele StaRUGFälle wie 2022 gegeben. Jetzt haben das Rheinlandpfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis und der INDat Report erneut die aktuellen StaRUG-Fallzahlen erhoben. Das Ergebnis: Im Jahr 2024 wurden 84 Restrukturierungsverfahren und drei Sanierungsmoderationen eingeleitet. Während es also bei den Restrukturierungsverfahren eine leicht gestiegene Nachfrage gibt, wird die Sanierungsmoderationen bislang kaum in Anspruch genommen. Die Interviewpartner: Janina Poppe ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin, Bernhard Steffan ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Beide sind am Stuttgarter Standort von RSM Ebner Stolz tätig, einem der größten unabhängigen mittelständischen Prüfungs- und Beratungsgesellschaften in Deutschland. Eines ihrer Spezialgebiete ist die betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung von Unternehmen in der Krise.
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