Wohl kaum ein Restrukturierungsverfahren polarisiert so stark wie das StaRUG. Wurde dem vorinsolvenzlichen Verfahren nach seinem Inkrafttreten zunächst die Praxistauglichkeit abgesprochen, steht es nun im Spannungsfeld zwischen Restrukturieren und (Klein-)Anlegern und vor einer Evaluierung. Grund genug, mit Prof. Dr. Sebastian Mock von der Wirtschaftsuniversität Wien einen Blick auf das StaRUG zu werfen. Im Interview spricht er über seine Sicht auf das Restrukturierungsrecht und die besondere Bedeutung des Stakeholdermanagements. Herr Mock, das StaRUG ist nun bald fünf Jahren im Praxiseinsatz. Wie bewerten sie es? Mock: Typischerweise sagt man ja: Neue Besen kehren gut. Das kann man aber beim StaRUG tatsächlich nicht sagen, haben doch die ersten aussagekräftigen Verfahren ziemlich lange auf sich warten lassen. Jedoch müssen wir uns auch vergegenwärtigen, dass das StaRUG zum Jahreswechsel 2020/2021 in Kraft getreten ist – also zu Hochzeiten der COVID-19- Pandemie, in der es durch staatliche Hilfen auch wenig Insolvenzen gegeben hat. Inzwischen ist aber nicht nur in die Zahl der Insolvenzen, sondern auch das StaRUG eine ganze Menge Bewegung gekommen und die Zahl der Verfahren nimmt in beiden Fällen zu. Oder anders formuliert: Es geht ein Ruck durchs StaRUG. Denn wie jedes neue Verfahren muss sich auch beim StaRUG erstmal eine ganze Menge zurechtruckeln. So zeigt sich meines Erachtens inzwischen eine gewisse Evolution bei den Verfahren und beim Umgang mit den Problemen. Legt man etwa das LEONI-AG- und das BayWa-AG-Verfahren nebeneinander, kann jedenfalls ich eine Weiterentwicklung sehen, auch wenn es natürlich immer schwer ist, individuelle Fälle und Verfahren miteinander zu vergleichen. Lange Rede kurzer Sinn: das StaRUG oder besser gesagt dessen Praxis werden besser und das StaRUG stellt eine wertvolle Ergänzung für den sanierungsrechtlichen Werkzeugkasten dar. Es zeigt sich, dass das Stakeholdermanagement im neuen Restrukturierungsrecht eine besondere Rolle spielt. Wie sieht diese aus? Mock: Das StaRUG ist als vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren ausgestaltet. Daher ist es zum einen weitgehend gerichtsfern und zum anderen erlaubt es praktisch keine operative oder strategische Sanierung, weil dafür im StaRUG die Instrumente fehlen. Daher muss man in einem StaRUG-Verfahren deutlich stärker etwa auf die Vertragspartner und Arbeitnehmer zugehen und diese für das Sanierungsverfahren an Bord holen. Daher stellt das Stakeholdermanagement neben den zahlreichen rechtlichen Herausforderungen T I TEL
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