bei der Durchführung eines StaRUG-Verfahrens aus meiner Sicht einen maßgeblichen Erfolgsfaktor dar. Wie sollte das Stakeholdermanagement aus Ihrer Sicht ausgestaltet sein? Mock: Das Zugehen auf die Stakeholder darf natürlich nicht so verstanden werden, dass man schlicht das Insolvenzverfahren als Schreckensalternativszenario darstellt und die Stakeholder auffordert, dem durch eine umfassende Kooperation im StaRUG-Verfahren Rechnung zu tragen. Eine solche Brechstangen-Strategie wird nur in wenigen Fällen erfolgreich sein und sollte daher vermieden werden. Ich denke, dass sich an diesen Anforderungen an Stakeholdermanagement so schnell auch nichts ändern wird, da in der anstehenden Evaluation und möglichen Reform des StaRUG beziehungsweise der Restrukturierungsrichtlinie weitergehende rechtliche Eingriffsmöglichkeiten in die Rechtspositionen der Stakeholder wohl nicht zu erwarten sind. Was schließlich die Gesellschafter oder Anteilseigner als Stakeholder angeht, dürften beim Stakeholdermanagement noch einiges Potential zu heben sein. Wenn man das StaRUG als reines Übernahmetool oder Mittel zur Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten einsetzt, verbaut man sich meines Erachtens oft viel Potential, lassen sich über Gesellschafter doch auch Sanierungsbeiträge generieren, wie das bereits erwähnte BayWa-AG-Verfahren eindrucksvoll zeigt. Welche Stakeholdergruppen sind vom StaRUG besonders betroffen? Mock: Das sind neben den „klassischen“ Gläubigern vor allem die Anteilseigner, die Vertragspartner und die Arbeitnehmer. Wichtig ist, dass jede dieser Gruppen anders vom StaRUG betroffen ist. Das zeigt einerseits die große Bandbreite der Restrukturierungsmöglichkeiten, schafft andererseits aber auch jeweils individuelle Herausforderungen, da mit jeder Stakeholdergruppe anders umgegangen werden muss. In welcher Form sind die „klassischen“ Gläubiger vom StaRUG betroffen? Welche Herausforderungen gibt es beim Umgang mit dieser Stakeholdergruppe? Mock: Für die „klassischen“ Gläubiger scheint das StaRUG auf den ersten Blick ein aussichtsreiches Verfahren darzustellen, lässt sich doch dadurch ein größerer Verlust in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation der Gesellschaft vermeiden. Hinzu kommt, dass die Gläubiger scheinbar die Herrschaft im StaRUG-Verfahren haben. Ein genauerer Blick relativiert dies natürlich: So existiert der scheinbar größere Verlust in einer Insolvenz oder Liquidation zunächst nur auf dem Papier, das so geduldig ist, wie es die Vergleichsrechnung eben zulässt. Zum anderen ist die Verfahrensherrschaft
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