ÜBERGEKOCHTE VERBRANNTE FI Dr. Elske Fehl-Weileder von Schultze & Braun erläutert, was sich hinter dem Begriff Insolvenzverschleppung verbirgt und was sowohl Privatpersonen als gerade auch Geschäftsleiter von Unternehmen darüber wissen sollten. Star-Koch Alfons Schuhbeck ist am 14. Juli 2025 unter anderem wegen Insolvenzverschleppung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. In seinem Urteil führte der Richter am Landgericht München I aus, dass Schuhbeck „viel zu spät die Notbremse gezogen“ habe. Dadurch habe er auch Lieferanten, Geschäftspartnern und Gläubigern „immense finanzielle Probleme“ bereitet. „Es gibt sicherlich viele Menschen, die sich wünschen, wie Alfons Schuhbeck kochen zu können“, sagt Dr. Elske Fehl-Weileder. Die Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht wird auch vom Amtsgericht München als Insolvenzverwalterin bestellt. „Weniger nachahmenswert ist jedoch seine wirtschaftliche Karriere – zumindest gegen Ende. So hart es klingt: Schuhbeck hat seine privaten, aber auch die Finanzen seiner zahlreichen Unternehmen überkochen lassen und sich dabei ordentlich die Finger verbrannt.“ Die Insolvenzantragspflicht missachtet Vereinfacht gesagt bedeutet Insolvenzverschleppung, dass ein Geschäftsleiter bei seinem Unternehmen die Insolvenzantragspflicht missachtet hat. „Diese greift, wenn das Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann – umgangssprachlich also pleite ist“, erläutert Fehl-Weileder. In einem solchen Fall ist ein Geschäftsleiter dazu verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist einen Insolvenzantrag zu stellen. Wenn er dies nicht oder verspätet tut, begeht er Insolvenzverschleppung. In diesem Fall haftet der Geschäftsleiter mit seinem Privatvermögen für Beträge, die aus dem Unternehmen abgeflossen sind, nachdem es eigentlich bereits insolvent war – etwa durch Zahlungen an Banken, Dienstleister oder Lieferanten. In eine Insolvenzverschleppung hineinschlittern „Fakt ist: In der Praxis werden Insolvenzanträge leider oft zu spät gestellt. Dies einerseits, weil – nachvollziehbarerweise – die Hoffnung zuletzt stirbt und mit allen Mittel versucht wird, eine Insolvenz zu vermeiden. Andererseits auch, weil frühe Krisenanzeichen nicht als solche erkannt werden. Dadurch sinken jedoch die Chancen für eine dauerhafte Fortführung und den Erhalt des insolvenzreifen Unternehmens“, sagt Fehl-Weileder. Da bei der Antwort auf die Frage `Ist mein Unternehmen insolvenzreif?´ allerdings verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, kommt es mitunter vor, dass Geschäftsleiter unbeabsichtigt in eine Insolvenzverschleppung hineinschlittern – gerade, wenn sie mit allen Mitteln versuchen, die finanzielle Schieflage ihres Unternehmens zu beheben. Das schützt aber nicht vor den finanziellen Haftungsrisiken der Insolvenzverschleppung, die zudem zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen führt.“ Finanzieller Neustart ohne Anbrennen Das prominente Beispiel von Alfons Schuhbeck zeigt: Je früher man sich eingesteht, dass finanziell etwas THEMA
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