in einer Krise, sobald seine wirtschaftliche Stabilität oder Fortbestehensfähigkeit ernsthaft gefährdet ist. Diese Gefährdung kann finanzieller, strategischer, operativer oder reputationsbezogener Natur sein und wird typischerweise durch mehrere aufeinanderfolgende Krisenphasen deutlich. Das IDW unterscheidet sechs typische Stadien, die den Verlauf einer Unternehmenskrise kennzeichnen: Stakeholder-, Strategie-, Produkt-/Absatz-, Erfolgs-, Liquiditätskrise und schließlich die Insolvenzreife. Ein Unternehmen befindet sich in der Krise, sobald die Fortführung des Geschäftsbetriebs ohne Gegenmaßnahmen gefährdet ist. Rechtlich bedeutsam wird dies ab Eintritt der Liquiditätskrise, da ab diesem Zeitpunkt Insolvenzantragspflichten entstehen. Die beste Krise ist ja die, die niemals eintritt. Auf welche Krisenanzeichen sollten Unternehmen achten? Schuster: Als Indikatoren gelten Umsatzrückgänge im laufenden Geschäftsjahr, ein wiederholter Bestandsaufbau bei niedrigen Erträgen, also ein negativer zahlungsorientierter Cashflow sowie durch wiederholte Verluste aufgezehrtes Eigenkapital. Warnhinweise sind auch, lange ausstehende und uneinbringliche Forderungen, ausgeschöpfte Kreditlinien, rückständige Tilgungsraten, eingehende Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide und unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge, die eingespeist werden sollten. Was sollte passieren, wenn Geschäftsleiter ein oder mehrere Krisenanzeichen erkennen? Schuster: Grundsätzlich gilt: Geschäftsleiter sollten eine notwendige Restrukturierung oder Sanierung rechtzeitig angehen, wenn ihr Unternehmen noch Reserven hat. Wenn Gegenmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden, bestehen bessere Chancen auf eine erfolgreiche und nachhaltige Restrukturierung. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist zunächst immer der Versuch einer außergerichtlichen Sanierung sinnvoll. Dies erfordert jedoch oft schwierige Verhandlungen mit den Gläubigern, die in der Regel alle dem Sanierungskonzept zustimmen müssen. Stimmt auch nur ein Gläubiger nicht zu, kann es unmöglich werden, auf diesem Weg eine Lösung zu finden. Bei einem StaRUG-Verfahren müssen dagegen nur drei Viertel der betroffenen Gläubiger dem Restrukturierungsplan zustimmen und das Unternehmen kann sich mit einem angepassten Finanzplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens und unter Ausschluss der Öffentlichkeit neu ausrichten. Eine Restrukturierung mit Hilfe des StaRUG ist nicht für alle Fälle geeignet. Schuster: Das stimmt. Unternehmen, die hauptsächlich operative oder strategische Herausforderungen zu bewältigen haben, sind mit einem Regelinsolvenzverfahren, einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren oft besser beraten. Das StaRUG ist in erster Linie für Fälle gedacht, in denen das Unternehmen im einem mittleren Krisenstadium finanzielle Probleme lösen muss. So lassen sich in einer StaRUGRestrukturierung – im Gegensatz zu einer Sanierung in Regelinsolvenz, Eigenverwaltung oder Schutzschirm – keine ungünstigen Verträge gegen den Willen der Vertragspartner kurzfristig beenden und insbesondere dürfen Unternehmen dabei nicht in die Rechte von Arbeitnehmern eingreifen. Wann ist ein StaRUG-Verfahren nicht möglich? Schuster: Wenn das Unternehmen seine Zahlungsfähigkeit absehbar nicht mehr sicherstellen kann. Mit dem Schutzschirmverfahren, der Eigenverwaltung, aber auch mit der Regelinsolvenz stehen in einem solchen Fall aber weitere Sanierungsverfahren zur Verfügung. Auch das Schutzschirmverfahren kann ein Unternehmen allerdings nur beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur droht, sie aber noch nicht eingetreten ist. Und wenn es bei einem Geschäftspartner eine Krise oder sogar eine Insolvenz gibt? Schuster: Grundsätzlich ist es für Unternehmen immer wichtiger, sich auf die mögliche Krise oder Insolvenz eines Geschäftspartners vorzubereiten. Eine Option mit großer Wirksamkeit sind sogenannte insolvenzabhängige Lösungsklauseln. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=