Krise & Chance November 2025

WO STEHEN GEWERBEIMMOBILIEN? WO STEHEN AKTIONÄRE? Auf der diesjährigen EXPO REAL, dem Treffpunkt der Immobilienwirtschaft, war das (weiter) gestiegene Risiko für Kreditausfälle, insbesondere bei Gewerbeimmobilien, sicherlich ein großes Thema. Das aktuelle NPL-Barometer der BKS und der Frankfurt School bestätigt den Trend: Wie bei den Insolvenzen setzt sich der Anstieg notleidender Kredite (NPL) fort – vor allem bei Konsumentenkrediten, KMU und eben Gewerbeimmobilien. Fakt ist: Gewerbeimmobilien in Schieflage stellen für Banken ein ernstes finanzielles Risiko dar. Doch das muss nicht sein. Treuhandlösungen oder eine Zwangsverwaltung sind Instrumente, um Forderungen zu schützen und auf die finanzielle Sanierung der Objekte hinzuwirken. Was es dabei zu beachten gibt, erläutern Dr. Ludwig J. Weber und Rüdiger Bauch von Schultze & Braun in ihrem Beitrag „Finanziell einsturzgefährdet: Immobilien und Kredite in Not“ auf dem Blog der Kanzlei. Angesichts der steigenden Kreditrisiken erläutern Dr. Ludwig J. Weber von Schultze & Braun und BKS-Präsident Jürgen Sonder zudem auf dem Blog der Kanzlei, dass ein funktionierender Sekundärmarkt für NPLs und eine profunde Krisenexpertise im aktuellen Umfeld unabdingbar sind. Milliarden-Frage im Insolvenzrecht: Gehören die 8,5 Milliarden Euro schweren Schadenersatzforderungen von rund 50.000 Aktionären als einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) zur Tabelle? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16. Oktober 2025 in einem wegweisenden Verfahren im Zusammenhang mit dem Wirecard-Insolvenzverfahren über diese Frage verhandelt. Bei einer Insolvenzmasse von nur 650 Millionen Euro gegenüber insgesamt 15,4 Milliarden Euro an Forderungen ist die Frage nach dem GläubigerNachrang zentral. Seine Entscheidung (Az. IX ZR 127/24) wird der BGH am 13. November verkünden. Diese kann auch über den Fall Wirecard hinaus bedeutende Auswirkungen für Insolvenzverwalter, Aktionäre und andere Gläubigergruppen in Insolvenzverfahren haben, erläutert Dr. Elske Fehl-Weileder, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht bei Schultze & Braun. Sollte der BGH die Rechtsauffassung der Vorinstanz (OLG München) bestätigen, würden Insolvenzverfahren in Zukunft womöglich komplizierter und aufwendiger, weil zusätzlich Forderungen von Aktionären geprüft werden müssten, sagt sie. Außerdem könnten Banken und Investoren bei der Vergabe von Krediten zurückhaltender werden, wenn sie künftig im Insolvenzfall mit mehr konkurrierenden Forderungen rechnen müssten. Sollte der BGH zugunsten der Aktionäre entscheiden, müsste das OLG in einer zweiten Runde klären, wie hoch diese Ansprüche sind, sagte Rechtsanwalt Dr. Michael Rozijn, ebenfalls von Schultze & Braun. Dann wird sich laut dem Experten für Gesellschaftsrecht auch die schwierige Frage stellen, wonach sich die Schadenshöhe bemisst – und wie sich überhaupt nachweisen lässt, dass die von Wirecard unterlassene Information tatsächlich den Kauf der Aktien und damit später den Verlust der Aktionäre verursacht hat.

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