KRISE UND INSOLVENZ VON ITALIEN: FRÜHZEITIGE PLAN Die direkte Qualifikation für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 hat die Herren-Nationalmannschaft Italiens nicht geschafft. Beim Anstieg der Insolvenzen gehört Italien in diesem Jahr gleichwohl zur Weltspitze – mit dem Blick auf das deutsche Exportvolumen nach Italien von über 80 Milliarden Euro pro Jahr sollten sich Unternehmen hierzulande daher mit dem italienischen Insolvenzrecht und seinen Besonderheiten, aber auch mit der insolvenzfesten Bestellung von Sicherheiten befassen. Neues Sanierungs- und Insolvenzrecht Seit Sommer 2022 gibt es in Italien ein neues Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie reformierte und neue Restrukturierungsverfahren, in denen im Allgemeinen die Position der in Italien ansässigen Schuldner im Fall einer finanziellen Schieflage im Vergleich zu früheren Verfahren gestärkt ist. „Die insolvenzfeste Bestellung von Sicherheiten bei Geschäften mit italienischen Partnern hat für deutsche Unternehmen daher eine ungemindert große Bedeutung“, erläutert Dr. Johannes Heck von Schultze & Braun, der in Deutschland und Italien als Rechtsanwalt zugelassen ist. „Deutsche Unternehmen als Gläubiger italienischer Schuldner sollten sich beim Thema Sicherheiten nicht den berühmten Fußballer-Spruch `Mailand, Madrid – Hauptsache Italien´ zum Vorbild nehmen, sondern die Besonderheiten der italienischen Sicherheiten kennen und die Eigenarten des italienischen Sanierungs- und Insolvenzrecht im Blick haben.“ Komprimierte Gläubigerinteressen Zur frühzeitigen Krisenabwendung soll italienischen Unternehmen insbesondere das neue außergerichtliche Sanierungsverfahren (composizione negoziata della crisi) dienen, das italienische Unternehmen bereits seit Mitte November 2021 freiwillig nutzen konnten und das nun fester Bestandteil des italienischen Sanierungs- und Insolvenzrecht ist. „In diesem freiwilligen Verfahren wird das italienische Unternehmen von einem unabhängigen Sanierungsexperten begleitet. Es soll eine Krise frühzeitig überwinden können, weshalb bei diesem Verfahren die Schuldnerinteressen ins Zentrum gestellt und die Gläubigerinteressen komprimiert werden“, sagt Alessandro Honert von Schultze & Braun. Der in Italien und Deutschland zugelassene Rechtsanwalt ist an den Standorten der Kanzlei in Bologna und Mailand tätig und leitet das Cross Border Office Italien. „Das Ziel des italienischen Gesetzgebers ist, dass die Unternehmen das Sanierungsverfahren so früh wie möglich nutzen – also, wenn die Belastungen im besten Fall noch gar nicht übermäßig sind.“ Es ist aber auch möglich, dass insolvente Unternehmen das Verfahren durchlaufen – allerdings muss für sie dann noch eine Sanierungsperspektive gegeben sein. Zur frühzeitigen Erkennung der Krisenanzeichen hat das italienische Recht Meldemechanismen für qualifizierte institutionelle Gläubiger (Finanzamt und Sozialversicherungsbehörden) und Kreditinstitute eingeführt. Diese Gläubiger müssen dem Unternehmer festgelegte, ihnen zur Kenntnis gelangte Krisenanzeichen anzeigen. Forderungen im wirtschaftlichen Abseits „Durchläuft ein italienischer Geschäftspartner – insolvent oder nicht – das außergerichtliche Sanierungsverfahren, bedeutet das für deutsche Unternehmen als Gläubiger, also zum Beispiel als Lieferant mit einer offenen Forderung, dass alle Maßnahmen zur Forderungsbeitreibung wie etwa VollstreckungsTHEMA
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