rung kann ohne öffentliche Bekanntmachung stattfinden, wodurch ein eventueller Reputationsverlust für das Unternehmen vermieden wird. „Bei einer StaRUG-Restrukturierung sollten Geschäftsleiter jedoch beachten, dass damit lediglich aus rein finanzieller Sicht restrukturiert werden kann. Operative und Eingriffe in die Rechte von Arbeitnehmern sind hier – anders als beim Insolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren – nicht möglich“, sagt Eggen. Das Ziel erreichen Es zeigt sich: Unternehmen aus der Möbelbranche, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden oder absehbar darauf zusteuern – was unter anderem an der zunehmenden Ausschöpfung der gewährten Kontokorrentlinien erkennbar ist, haben mehrere Möglichkeiten, Verfahren und Instrumente, diese Sondersituation zu meistern. Dieses Ziel wird am besten erreicht, wenn alle Beteiligten wissen, was sie zu tun haben.
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