voll handlungsfähig und wird von einem Sanierungsexperten unterstützt. Beaufsichtigt werden Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren von einem Sachwalter, der vom Gericht bestellt wird. Seit dem 1. Januar 2021 können mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, Restrukturierungen zudem schneller und gezielter umgesetzt werden – mit einem umfangreichen modularen Baukasten, große Gestaltungs- und Eingriffsmöglichkeiten und ohne Insolvenzverfahren. Beim StaRUG kann ein Unternehmen selbst bestimmen, mit welchen seiner Gläubiger es sich restrukturieren möchte – allerdings nur, wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist. Außerdem ist es möglich, Gläubiger zu überstimmen, wenn sie sich einem notwendigen Schuldenschnitt verweigern. Weiterer Vorteil: Eine StaRUG-RestrukturieDie Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren im Überblick Bei der Restrukturierung und Sanierung eines Unternehmens handelt es sich immer um eine Sondersituation. Daher ist es wichtig, die einzelnen Instrumente und Verfahren und ihre Besonderheiten zu kennen, um sich anschließend für die richtige Vorgehensweise entscheiden zu können: • Zum einen gibt es im klassischen Insolvenzrecht das sogenannte Regel-Insolvenzverfahren. • Aber auch die Eigenverwaltung, also die Sanierung in eigener Regie, und das Schutzschirmverfahren, eine Sonderform der Eigenverwaltung, bieten die Möglichkeit, ein Unternehmen neu auszurichten. • Seit dem 1. Januar 2021 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit einer sogenannten StaRUG-Restrukturierung. Dieses nicht-öffentliche Verfahren erleichtert es Unternehmen, sich einfacher als bislang finanzwirtschaftlich zu restrukturieren – und zwar noch bevor sie zahlungsunfähig werden. Hat die Restrukturierung Erfolg, kann dadurch ein Insolvenzverfahren vermieden werden. Sowohl Regel- als auch Eigenverwaltungsverfahren lassen sich mit einem Insolvenzplan abschließen, einer Art gerichtlichem Vergleich mit den Gläubigern. Beim Schutzschirmverfahren ist der Insolvenzplan sogar als Sanierungsinstrument der ersten Wahl vorgesehen. Eine StaRUG-Restrukturierung wird mit einem Restrukturierungsplan abgeschlossen, der einem Insolvenzplan sehr ähnlich ist. Der Vorteil: Durch den Restrukturierungsplan beziehungsweise den Insolvenzplan bleibt die Gesellschaft des Unternehmens erhalten und damit auch die Gesellschaftsanteile potenziell werthaltig. Dass sie von einer solchen Sanierung ebenfalls profitieren, ist wiederum grundsätzlich ein Anreiz für die Gesellschafter, ein solches Verfahren anzugehen und zu unterstützen. Wenn sie professionell vorbereitet und durchgeführt werden, bieten die genannten Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren einen verlässlichen Rahmen, um notwendige Veränderungsprozesse in einem Unternehmen in kurzer Zeit umzusetzen. THEMA
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