Krise & Chance März 2026

noch zu sanierende Unternehmen kein neues Kapital finden, weil die Voraussetzungen, das Unternehmen mit finanziellen Mitteln zu versorgen und die Sanierung zu strukturieren, für die Banken nicht mehr gegeben sind. Die gute Nachricht ist: Es gibt Lösungen, um den Konflikt, der durch die unterschiedlichen Ansichten zwischen Gesellschaftern auf der einen und den finanzierenden Instituten auf der anderen Seite entsteht, zu beheben. Eine häufige Lösung für eine solche Situation ist die Übergabe der Gesellschaftsanteile an einen neutralen Treuhänder. Doch das reicht nicht immer aus, um diesen Konflikt zu lösen. Selbst in einer Treuhand ist ein obstruktives Verhalten der Gesellschafter nicht vollständig auszuschließen. Vorteile für beide Seiten An diesem Punkt greift das Konzept des Sanierungseigentümers, das einen professionellen, eigentümergetriebenen und strukturierten Sanierungsprozess gewährleistet, der für Banken und Gesellschafter Vorteile hat. Wenn der Gesellschafter das Vertrauen der finanzierenden Institute verloren hat, übernimmt der Sanierungseigentümer die Gesellschaftsanteile des kriselnden Unternehmens vom ausscheidenden Gesellschafter. Im Regelfall erhält der Altgesellschafter einen Prozentsatz der späteren Veräußerungserlöse zugesagt – unter Umständen auch verbunden mit der Möglichkeit zum Rückkauf oder der persönlichen Enthaftung. Den Banken, die mit der Prolongierung bestehender Kredite oder der Gewährung neuer Kredite die Sanierung der Gesellschaft finanzieren, dient der Veräußerungserlös als zusätzliche Sicherheit für die Rückführung ihrer Kredite. Gelingt eine Sanierung, kommt der Mehrwert des reorganisierten Unternehmens zu einem gewissen Teil also noch dem bisherigen Eigentümer zugute. Der wesentliche Teil geht aber – über den Weg der Erhaltung der Werthaltigkeit der Sicherheiten und der späteren Kreditrückführung – an die finanzierenden Institute – quasi als Return on Investment, da sie ja auch das finanzielle Risiko der Sanierung getragen haben. Für die Bank ist zudem von Vorteil, dass für sie – die die Reorganisation ohne den Wechsel zum Sanierungseigentümer nicht mehr finanzieren würde – in der Regel mehr als die Rückzahlung des Sanierungskredites möglich ist. Dem (Noch-)Eigentümer gibt die Reorganisation unter einem Sanierungseigentümer zumindest die Chance bei einer erfolgreichen Sanierung am Erlös zu partizipieren, das Unternehmen zurückkaufen oder sich unter Umständen persönlich enthaften zu können. Ohne Sanierungseigentümer und ohne Prolongierung bestehender oder Gewährung neuer finanzieller Mittel ist die Wertlosigkeit der Gesellschaftsanteile ansonsten offensichtlich. Individuelle Rahmenbedingungen und besondere Anforderungen Grundsätzlich gilt: Jede Reorganisation hat individuelle Rahmenbedingungen und besondere Anforderungen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll anhand von drei (realen) Beispielfällen zu verdeutlichen, in welchen Konstellationen das Konzept des Sanierungseigentümers erfolgsversprechend zum Einsatz kommen kann: • Internationale Gruppe mit notleidenden Tochtergesellschaften: Eine Schweizer Holding (internationale Gruppe) besaß mehrere Off-Shore-Gesellschaften. T I TEL

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