Die operative Hauptgesellschaft saß in Spanien, die Aktiengesellschaft für Research und Entwicklung in Deutschland. Der Sanierungseigentümer hat die gesamte Gruppe übernommen und die notleidenden Töchter entweder saniert, veräußert, liquidiert oder stillgelegt. Teilbereiche wurden langfristig finanziert und kleinere Töchter nach Kapitalmaßnahmen und steuerlichen beziehungsweise handelsrechtlichen Anpassungen liquidiert. • Betriebsaufspaltung und dauerhafter Erhalt des Geschäftsbetriebs: Ein Fertighaus-Produzent nahm eine Betriebsaufspaltung vor. Der Sanierungseigentümer erwarb eine der Gesellschaften, die nach der Betriebsaufspaltung entstanden, unterstützte für mehrere Jahre eine Eigensanierung und stellte über die Hausbanken die Finanzierung sicher. Schlussendlich verkaufte der Sanierungseigentümer in Abstimmung mit dem maßgeblichen Beteiligten den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft über einen Asset Deal. Er blieb durch diese übertragenden Sanierung dauerhaft erhalten. • Liquidation einer Tochtergesellschaft: Ein englisches Produktionsunternehmen hielt sämtliche Geschäftsanteile einer deutschen Vertriebstochter. Nachdem die englische Gesellschaft sich nicht mehr mit dieser Tochter auf dem deutschen Markt bewegen mochte, übernahm der Sanierungseigentümer alle Geschäftsanteile der Tochtergesellschaft und löste die arbeitsrechtlichen Sachverhalte ebenso wie die Herausforderungen der betrieblichen Altersversorgung. Anschließend wurde die Gesellschaft liquidiert. Mit dem Resterlös aus der Liquidation konnte der Sanierungseigentümer das Gesellschafterdarlehen sogar teilweise zurückführen. Eine letzte Sanierungschance Wichtig ist: Der Sanierungseigentümer ist kein Treuhänder, kein Berater und auch kein Venture-CapitalPartner. Der Sanierungseigentümer ist vielmehr ein Dienstleister, der die Gesellschaftsanteile übernimmt und als solcher eigenverantwortlich handelt. Für den Erfolg der Reorganisation spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle: So sollte der Sanierungseigentümer über eine umfassende Erfahrung in der Restrukturierung und der Sanierung von Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage verfügen. Denn die Zweckgesellschaft, die die Gesellschaftsanteile für die Reorganisation übernimmt, muss individuell auf die jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst werden. Im Gegensatz zu einer Treuhandlösung geht dabei auch das wirtschaftliche Eigentum über. Obstruktives Verhalten des Altgesellschafters kann die Sanierung daher nicht mehr behindern. Der Sanierungseigentümer gewährleistet damit eine von Emotionen und spekulativen Interessen befreite „letzte Sanierungschance“. Dabei ist der Sanierungseigentümer zuverlässiger Partner der Beteiligten und nicht auf kurzfristige Gewinnmaximierung aus: • In Abstimmung mit den finanzierenden Kreditinstituten wird eine geeignete betriebswirtschaftliche Beratung beauftragt oder eine bereits vorhandene Beratung eingebunden. • Der Sanierungseigentümer lenkt den Reorganisationsprozess, indem er das Zusammenspiel von
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