Krise & Chance März 2026

BETRIEBSRÄTE UN WAHLEN IN DER I 2026 finden turnusgemäß in vielen Unternehmen Betriebsratswahlen statt – auch insolvente Unternehmen sind davon nicht ausgenommen. Seraphim Ung Kim und Franz Orth von Schultze & Braun erläutern, worauf Restrukturierer, Sanierer und Insolvenzverwalter bei einer Betriebsratswahl, aber auch bei der Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat achten sollten. Herr Kim, Herr Orth, warum sind die Betriebsratswahlen auch für Insolvenzverwalter ein Thema? Kim: Manche Ereignisse gibt es nur alle vier Jahre. Dazu zählen nicht nur die Fußball-Weltmeisterschaften, sondern auch die Betriebsratswahlen, die 2026 turnusgemäß vom 1. März bis 31. Mai in zahlreichen Unternehmen stattfinden. Das trifft auch auf insolvente Unternehmen zu, da die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes – und damit die Betriebsratswahlen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem Betriebsrat – für sie weiterhin gelten. Restrukturierer, Sanierer und Insolvenzverwalter sind daher gut beraten, sich mit den Besonderheiten des Betriebsverfassungsgesetzes zu befassen. Orth: Betriebsänderungen oder sonstige Restrukturierungen eines Betriebes wirken sich nicht per se auf Betriebsratswahlen aus – auch nicht in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Oder anders formuliert: Auch in insolventen Unternehmen können und müssen Betriebsratswahlen stattfinden. Restrukturierer, Sanierer und Insolvenzverwalter sollten die Vorgaben THEMA

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