Krise & Chance März 2026

dass die konkrete Ausformung und Reichweite der Pflicht zur Krisenfrüherkennung von der Größe, Branche, Struktur und auch von der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängig ist. Umfang und Komplexität des einzurichtenden Systems sowie die Anzahl der identifizierten Risiken können daher laut IDW mit der Unternehmensgröße variieren. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Erfordernis zur Einrichtung einer geeigneten Krisenfrüherkennung und einer geeigneten Planung unabhängig von der Unternehmensgröße ohne Ausnahmen für alle Unternehmen gilt. Je nach Komplexität und Unternehmenssituation sind aber unterschiedliche Anforderungen an die Planung zu stellen. So wird bei weniger komplexen Unternehmen – sofern sie sich nicht in einer fortgeschrittenen Unternehmenskrise befinden – ausnahmsweise auch bereits eine reine Liquiditätsplanung für ausreichend gehalten. Was sollte passieren, wenn Umstände erkannt werden, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden? Koch: In einem solchen Fall sind unverzüglich Maßnahmen des Krisenmanagements zu ergreifen und die gesetzlichen Unternehmensvertreter haben zu prüfen, ob bereits Insolvenzantragsgründe vorliegen. Ein funktionierendes System der Krisenfrüherkennung ermöglicht daher zum einen frühzeitig negative Entwicklungen zu erkennen und somit gegebenenfalls noch korrigierend einzugreifen zu können. Zum anderen hilft es, die Gefahr der persönlichen Haftung für die gesetzlichen Vertreter aus möglichen Verstößen gegen Insolvenzantragspflichten zu vermeiden. Dies betrifft zum Beispiel die mögliche Haftung. Die gesetzlichen Vertreter haften nach § 15b der Insolvenzordnung für Zahlungen der Gesellschaft nach Insolvenzreife. Begleicht die insolvenzreife Gesellschaft also eine berechtigte offene Verbindlichkeit, kann ein später eingesetzter Insolvenzverwalter vom Geschäftsleiter verlangen, dass er den Betrag erstattet – und das aus eigener Tasche. Da es oftmals um große Beträge geht, kann eine solche Haftung sehr schnell existenzbedrohende Ausmaße für die Organe annehmen. Wehr: Generell gilt: Die beste Krise ist die, die niemals eintritt. Gleichwohl ist kein Unternehmen davor gefeit, in eine Krise zu geraten. Als Indikatoren gelten zum Beispiel Umsatzrückgänge im laufenden Geschäftsjahr oder ein negativer zahlungsorientierter Cashflow sowie durch wiederholte Verluste aufgezehrtes Eigenkapital. Geschäftsleiter sollten dann eine notwendige Restrukturierung oder Sanierung angehen, wenn ihr Unternehmen noch Reserven hat. Denn wenn Gegenmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden, bestehen bessere Chancen auf eine erfolgreiche und nachhaltige Restrukturierung. EIN WICHTIGER SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG Die Interviewpartner: Guido Koch und Christoph Wehr sind im Team betriebswirtschaftliche Restrukturierung bei der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig.

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