Krise & Chance März 2026

Krisenfrüherkennung und -management werden für Unternehmen immer wichtiger. Der neue IDW Standard 16 konkretisiert die Anforderungen daran. Im Interview erläutern Guido Koch und Christoph Wehr von Schultze & Braun, worauf es dabei ankommt. Herr Koch wie ist der neue IDW Standard zu bewerten? Koch: Zum Jahreswechsel hat das StaRUG seinen fünften Geburtstag gefeiert. In §1 ist für alle Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen eine Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement normiert. Dass das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, kurz IDW, im November 2025 die finale Fassung des neuen Standards IDW S 16 veröffentlicht und darin auch die Anforderungen an die Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements konkretisiert hat, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – gerade auch, weil ein konkreter Leitfaden für die unternehmerische Praxis angesichts der Vielzahl an wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen, immer wichtiger wird. Herr Wehr, welche Bedeutung hat die integrierte Unternehmensplanung, die Kernstück und Fundament der Krisenfrüherkennung ist? Wehr: Gemäß IDW S 16 ist die Implementierung einer integrierten Unternehmensplanung als wesentlicher Teil eines effektiven Krisenfrüherkennungssystems anzusehen. Sie ist Grundlage für das Krisenmanagement durch die Geschäftsleiter. Sie dient dazu, künftige negative Ereignisse frühzeitig erkennen und deren Auswirkungen mit anderen Chancen und Risiken zusammengefasst beurteilen zu können. Der Prozess der Krisenfrüherkennung nach IDW S 16 umfasst darüber hinaus die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur frühzeitigen Identifizierung bestandsgefährdender Risiken– und das als ein fortlaufender Kreislauf, der sich ständig weiterentwickelt. Worauf sollten Unternehmen bei der Krisenfrüherkennung achten? Koch: Die Elemente der Krisenfrüherkennung sind Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung, Risikokommunikation und letztlich die Risikoüberwachung. Damit fortbestandsgefährdende Entwicklungen fortlaufend überwacht werden können, müssen die Verantwortlichen in den Unternehmen ein System mit geeigneten organisatorischen Vorkehrungen einrichten. Dabei hat dieses System dafür zu sorgen, dass ein stetiger Informationsaustausch und Soll-Ist-Abgleich im Unternehmen stattfinden kann. Dies erfolgt wie erwähnt zentral durch die fortlaufende Unternehmensplanung als zentrales Element des Systems der Krisenfrüherkennung. Wehr: In der Gesetzesbegründung zum StaRUG wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, IDW S 16: UNSER SEMINARTIPP: Risikomanagement – Vor und während der Krise des Unternehmens am 09. und 10.06. THEMA

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