Krise & Chance April 2026

Im Interview ordnen Rüdiger Bauch und Dr. Thomas Dithmar von Schultze & Braun die Bedeutung der Umsatzsteuer-Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Blick auf die finanzielle Stabilität von Sportvereinen ein. Zudem erläutern sie den Handlungsbedarf für Vereinsvorstände und die Besonderheiten bei der Sanierung von Sportvereinen. Herr Bauch, Herr Dithmar, der BFH hat Ende Februar ein Urteil veröffentlicht, das für die rund 86.000 Sportvereine in Deutschland große Bedeutung hat. Was hat das oberste Finanzgericht entschieden? Bauch: Das Urteil des BFH sorgt in der Tat unter Sportvereinen für große Verunsicherung. Es besagt, dass die Vereine unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge erheben müssen. Dithmar: Der Verein erhält in der Folge im Rahmen der Vorsteuererstattung aber nur einen Teil der von ihm gezahlten Umsatzsteuerbeträge zurück – zum Beispiel für Bauvorhaben oder sonstige umsatzsteuerpflichtige Leistungen. Damit kann sich die finanzielle Leistungsfähigkeit von Sportvereinen deutlich verschlechtern. Der BFH hält – entgegen einem Umsatzsteuererlass der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2019 – daran fest, dass Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistung für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistungen sein können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mitglieder diese Dienstleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen. Bislang ist für Sportvereine keine Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge fällig geworden? Bauch: Das Bundesfinanzministerium wollte diese Konsequenz verhindern und ging selbst davon aus, dass zwischen Sportverein und Vereinsmitgliedern kein Leistungsaustausch stattfindet, wenn der Verein FINANZIELLE UND INSOLVENZEN VON SPORT DIE AUSNAHME DROHT ZUR RE THEMA

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=