wären die Vereine dazu verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zu zahlen – eventuell sogar für mehrere Jahre rückwirkend. Fehlt ihnen dafür die entsprechende Liquidität, sind die Vereine zahlungsunfähig und/oder überschuldet. Der Vereinsvorstand ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen – gerade auch, um sich vor einer finanziellen Haftung zu schützen, sofern die Vermeidung der eigenen Haftung dann überhaupt noch möglich ist. Sind finanzielle Schieflagen und Insolvenzen von Sportvereinen häufig? Dithmar: Insolvenzen von Sportvereinen sind keine Seltenheit. Zum Glück sind sie aber im Vergleich zu den Insolvenzen klassischer Unternehmen eher die Ausnahme. Eine Besonderheit bei Sportvereinen ist, dass sie nur zum Teil mit festen Einnahmen wie etwa den Mitgliedsbeiträgen planen können. Sponsoring, Eintrittsgelder, Webeeinnahmen aber auch Zuschüsse haben daher eine große Bedeutung – sind aber nur schwer planbar. Kommen dann noch nicht eingeplante Ausgaben hinzu, kann es finanziell schnell eng werden. Diese Ausgaben können unterschiedlichen Ursprungs sein – etwa ein neuer Sportplatz, mit Extrakosten, die so nicht eingeplant waren oder der Abstieg in eine niedrigere Liga, was für weniger Einnahmen führt. Der Fußballverein Wacker 90 Nordhausen, bei dem ich als Insolvenzverwalter tätig war, hatte im Sommer 2020 Insolvenzantrag gestellt, weil die Folgen der vorangegangenen Insolvenz der Spielbetriebsgesellschaft noch nicht erledigt waren, die einst für den Spielbetrieb der Herrenmannschaft in der Regionalliga verantwortlich war. Bauch: Die Beispiele für die nicht eingeplanten Ausgaben zeigen, dass die finanzielle Schieflage und die Insolvenz von Sportvereinen eher die Ausnahme als die Regel sind. Wenn die Sportvereine in Deutschland aber bedingt durch die aktuelle Entscheidung des BFH flächendeckend Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Zu welchem Zeitpunkt muss ein Sportverein einen Insolvenzantrag stellen? Dithmar: Auch für Vereine gibt es eine Insolvenzantragspflicht. Ist ein Verein zahlungsunfähig oder überschuldet, hat der Vereinsvorstand die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins zu beantragen. Dies ist in § 42 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Ebenfalls sind bei einer nicht rechtzeitigen Antragstellung die Vorstandsmitglieder, denen ein Verschulden zur Last fällt, den Gläubigern Rüdiger Bauch ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Er ist am Leipziger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun tätig. Bauch wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen an verschiedenen Gerichten als Insolvenz- und Zwangsverwalter bestellt. Die Interviewpartner: Dr. Thomas Dithmar ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht bei Schultze & Braun. Er ist am Standort Erfurt der bundesweit vertretenen Kanzlei tätig. THEMA
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