TICKER BAYERN IST DIE REGEL, LEVERKUSEN WAR DIE AUSNAHME Der FC Bayern München ist die Regel, Bayer Leverkusen war die Ausnahme - zumindest, was die Fußballmeisterschaften betrifft, und daran ändert auch der KeramikKakadu nichts! 13 der letzten 14 Meisterschaften hat der FC Bayern geholt. Und angesichts der Leistungen der Mannschaft in der Liga, dem Pokal und der Champions League wird sich daran perspektivisch auch nicht viel ändern. Die Langeweile im Kampf um die Meisterschaft droht zur Regel zu werden - und damit durchaus auch zu einem Problem für die Bundesliga. Denn die fehlende Spannung kann zu schwindendem Interesse der Fußballfans führen, gerade bei denen aus dem Ausland. Definitiv spannend – und auf jeden Fall von großem Interesse – ist und bleibt hingegen die finanzielle Stabilität vieler Sportvereine. Die UmsatzsteuerEntscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt nach wie vor unter Sportvereinen für große Verunsicherung: Das Urteil besagt, dass die Vereine unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge erheben müssen. Vereine, die bislang keine Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben, sollten daher bei ihren finanziellen Planungen den kompletten Betrag für die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge berücksichtigen – und das mit dem Blick auf die Entscheidungen des BFH aus der Vergangenheit durchaus auch rückwirkend für vergangene Jahre. Fakt ist: Insolvenzen von Sportvereinen sind keine Seltenheit. Zum Glück sind sie aber im Vergleich zu den Insolvenzen klassischer Unternehmen eher die Ausnahme. Wenn die Sportvereine in Deutschland aber bedingt durch die aktuelle Entscheidung des BFH flächendeckend Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Im Interview „Finanzielle Schieflage und Insolvenzen von Sportvereinen: Die Ausnahme droht zur Regel zu werden“ in der April-Ausgabe von Krise & Chance ordnen Rüdiger Bauch und Dr. Thomas Dithmar von Schultze & Braun die BFH-Entscheidung, den Handlungsbedarf für Vereinsvorstände und die Besonderheiten bei der Sanierung von Sportvereinen ein. UNSER SEMINARTIPP: Falls Sie mehr zum Thema Behandlung der Umsatzsteuer in der Insolvenz wissen möchten, sollten Sie das Seminar am 13.10.2026 dazu nicht verpassen: 26103050 Umsatzsteuer in der Insolvenz
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