Krise & Chance Juli 2026

im Rahmen des M&A Closings nicht zum Nadelöhr zu werden. Inwieweit könnte das Pre-Pack-Verfahren ähnlich wie das StaRUG mit Startschwierigkeiten zu kämpfen haben? Fortmüller: Ich kann mir gut vorstellen, dass das Pre-Pack-Verfahren ähnliche Startschwierigkeiten haben könnte wie seinerzeit das StaRUG. Auch die vorinsolvenzliche Restrukturierung ist nicht als Senkrechtstarter in der Praxis angekommen, sondern musste sich seinen Platz erst erarbeiten, sowohl auf Schuldnerseite als auch bei den Kreditgebern. Heute ist es ein etabliertes Instrument. Diesen Weg traue ich auch dem Pre-Pack zu - vorausgesetzt, dass insbesondere für sensible Themen wie die sich abzeichnende fehlende breite Marktansprache Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten gangbar sind. Ein viel diskutiertes Detail des Verfahrens ist das Wahlrecht. Können Sie das aus Ihrer Perspektive einordnen? Fortmüller: Das Wahlrecht, also die Auswahl der Verträge, die fortgeführt beziehungsweise beendet werden – und das mitunter auch gegen den Willen der Vertragspartner – ist im Insolvenzverfahren grundsätzlich ein Privileg des Insolvenzverwalters. Er entscheidet, und er trägt dafür auch die Verantwortung gegenüber der Gläubigergemeinschaft. Das ist sinnvoll und systemgerecht. Im Pre-Pack-Kontext stellt sich die Frage allerdings differenzierter, denn der M&A-Prozess wird ja maßgeblich vor Antragstellung vom Schuldner, dem potentiellen Erwerber und gegebenenfalls den finanzierenden Banken vorbereitet. Der Insolvenzverwalter müsste dann im Fall der Fälle ein Wahlrecht ausüben und Verantwortung tragen, über das andere vor seiner Bestellung entschieden haben. Eine frühzeitige Einbindung von Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht erscheint daher sehr wichtig. Was wünschen Sie sich mit Blick auf die weitere Entwicklung? Fortmüller: Ich wünsche mir, dass sich das Pre-PackVerfahren als ein weiteres etabliertes Instrument im Sanierungs-Werkzeugkasten durchsetzt, wo bisherige Verfahren und Instrumente ihre Schwäche haben: Wir beobachten mit Sorge, dass sich Restrukturierungen immer mehr in die Länge ziehen und damit zu Lasten der Gesamtheit der Gläubiger immer teurer werden. Der Versuch einzelner Stakeholder-Gruppen, Partikularinteressen durchzusetzen, führt zu Misstrauen und immer mehr Komplexität in Verhandlung und Dokumentation – all das kostet Zeit und Geld. Meine Hoffnung ist, dass das Pre-Pack-Verfahren hier Lösungsmöglichkeiten schafft, die das bestehende Instrumentarium sinnhaft ergänzen. Wenn das gelingt, kann das Pre-Pack-Verfahren ein wertvoller Beitrag zu einer modernen Sanierungskultur in Deutschland werden, im Interesse der Unternehmen, der Arbeitsplätze und nicht zuletzt der Gläubiger. UNSER SEMINARTIPP: Mehr zum Thema M&A erfahren Sie in unserem Seminar „Distressed M&A in der Restrukturierung“ am 28. September 2026

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