Krise & Chance Juli 2026

TICKER Fast 52 Prozent der rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge – und damit über eine Versorgung, die unmittelbar an den Fortbestand des Arbeitgebers geknüpft ist. Politisch steht die bAV derzeit zusätzlich im Fokus: Es wird intensiv über eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge diskutiert, die als Pflicht-Zusatzrente die gesetzliche Rente ergänzen soll. Dass die bAV über den Arbeitgeber organisiert und durchgeführt wird, macht sie im Fall einer Unternehmenskrise besonders vulnerabel. Der anhaltende Anstieg der Unternehmensinsolvenzen verdeutlicht: Kein Unternehmen ist davor gefeit, in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten und damit auch die Versorgungsansprüche von Betriebsrentnern und Anwärtern zu gefährden. Damit eine notwendige Sanierung möglichst reibungslos gelingen kann, sollten die Verantwortlichen die betriebliche Altersvorsorge frühzeitig in ihre Planung einbeziehen. Denn wer die bAV erst im laufenden Insolvenzverfahren in den Blick nimmt, verliert wertvolle Handlungsspielräume. Seraphim Ung Kim und Siegfried Flogaus, Fachanwälte für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun, erläutern auf Basis ihrer Praxiserfahrung, worauf bei der betrieblichen Altersvorsorge im Sanierungs- und Insolvenzfall konkret zu achten ist, von der Absicherung bestehender Versorgungszusagen bis hin zu den Besonderheiten einzelner Durchführungswege. Der Beitrag „Insolvenz-Vorsorge für die betriebliche Altersvorsorge“ ist auf dem Blog von Schultze & Braun abrufbar. UNSER SEMINARTIPP: Sie möchten mehr zum Thema erfahren? Dann besuchen Sie das Seminar „Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz“ am 23. Oktober 2026 INSOLVENZ-VORSORGE FÜR DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

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