Krise & Chance August 2026

TICKER UMSATZSTEUER AUF MITGLIEDSBEITRÄGE: BFH-URTEIL SETZT SPORTVEREINE UNTER DRUCK Das frühe Ausscheiden bei der WM hat für den Deutschen Fußballbund (DFB) nicht nur sportliche, sondern auch wirtschaftliche Konsequenzen: Bei den Verlusten in Höhe von fast zehn Millionen Euro sind allerdings die Kosten für den Wechsel auf der Position des Bundestrainers noch gar nicht miteingerechnet, die sich laut dem Magazin Kicker auf fast sieben Millionen Euro belaufen sollen. Um finanzielle Belange ganz anderer Art – oder vielmehr die finanzielle Stabilität – geht es für viele Sportvereine deutschlandweit mit dem Blick auf der Umsatzsteuer-Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Das Urteil besagt, dass die Vereine unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge erheben müssen. Vereine, die bislang keine Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben, sollten daher bei ihren finanziellen Planungen den kompletten Betrag für die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge berücksichtigen – und das mit dem Blick auf die Entscheidungen des BFH aus der Vergangenheit durchaus auch rückwirkend für vergangene Jahre. Fakt ist: Insolvenzen von Sportvereinen sind keine Seltenheit. Zum Glück sind sie aber im Vergleich zu den Insolvenzen klassischer Unternehmen eher die Ausnahme. Wenn die Sportvereine in Deutschland aber bedingt durch die aktuelle Entscheidung des BFH flächendeckend Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Im Interview „Finanzielle Schieflage und Insolvenzen von Sportvereinen: Die Ausnahme droht zur Regel zu werden“ in der April-Ausgabe ordnen Rüdiger Bauch und Dr. Thomas Dithmar von Schultze & Braun die BFH-­ Entscheidung, den Handlungsbedarf für Vereinsvorstände und die Besonderheiten bei der Sanierung von Sportvereinen ein.

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