Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Insolvenzpraxis. Doch für die effektive Umsetzung braucht es ein rechtssicheres Korsett. Heinz-Joachim Hombach von Pluta erläutert, welche Anforderungen die EU-KI-Verordnung stellt, wo Compliance-Risiken lauern und warum rechtssichere Leitplanken unverzichtbar sind. Herr Hombach, kann man sagen, dass die Frage nach dem Ja oder Nein beim KI-Einsatz in der Insolvenzverwaltung eigentlich schon lange beantwortet ist? Hombach: Ob das schon lange so ist, darüber kann man sicherlich diskutieren, aber die Frage ist in der Tat nicht mehr, ob Künstliche Intelligenz in der Insolvenzverwaltung Anwendung findet, sondern wie. Und da liegt der Hase begraben, denn zwischen einer guten, sinnvollen und vor allen Dingen rechtlich abgesicherten Verwendung und einem fahrlässigen und juristisch bedenklichem Gebrauch liegen in der Konsequenz Welten. Welche Faktoren sind da Ihrer Meinung nach ausschlaggebend? Hombach: Das Potenzial der Technologie ist ja bekanntermaßen enorm, und das wird auch nur noch zunehmen. Aber wichtig ist eben auch, ein solides Regelwerk zu schaffen, das dies stützen kann. Und eines, das den Compliance-Anforderungen genügt, deren Einhaltung dann auch sichergestellt wird. Kurz, es braucht eine Art Korsett, damit das KI-Potenzial in Insolvenzverfahren zum Tragen kommen kann. Die Europäische KI-Verordnung ist ein starker Schritt auf diesem Weg. T I TEL
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