Krise & Chance August 2026

Worum geht es in dieser KI-Verordnung? Hombach: Ziel der Europäischen KI-Verordnung ist erstmal, die Grundrechte der Menschen innerhalb der EU im Kontext von KI zu schützen, das Vertrauen in die Technologie zu stärken, für Transparenz zu sorgen und Verantwortlichkeiten, einheitliche Regulierung und die Integration in den europäischen Markt zu erzeugen. Die Impulse der KI-VO werden dann von den Mitgliedsländern an den nationalen Rechtsrahmen angedockt. Hierzulande fungiert die Bundesnetzagentur als nationale Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der KI-VO, die auch im Internet umfassend darüber informiert. Wie wird KI in der KI-Verordnung denn definiert? Hombach: Der Legaldefinition folgend ist ein „‘KI-System‘ ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können.“ Das ist gemäß Artikel 3 Absatz 1 KI-VO. Aber das ist natürlich nur eine Legaldefinition. Technisch ist das mitunter komplexer. Für wen gilt die KI-VO? Kommt es darauf an, wer die Technologie herstellt? Hombach: Nein, oder zumindest, nicht nur. Vereinfacht lässt sich sagen, dass die KI-VO immer dann KI BEI DEN MITTELDEUTSCHEN RECHTSTAGEN KI in der Insolvenzverwaltung ist auch ein Thema bei den 3. Mitteldeutschen Rechtstagen, die am 14. und 15. September 2026 im Steigenberger Grandhotel Handelshof in Leipzig stattfinden. Die Fachtagung richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Insolvenzverwaltende, Sanierungsberatende Mitarbeitende der Kreditwirtschaft sowie Richterinnen, Richter und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=