Krise & Chance September 2026

gen nicht mehr richtig getätigt oder Zahlungen an Handwerker oder andere Dienstleister nicht ausgeführt werden. Was sollte man dann tun? Unbedingt Klarheit einfordern. Und zwar schnell. Mit „Prinzip Hoffnung“ und „Wird schon werden“ verfolgt man an diesem Punkt eine ganz risikoreiche Strategie. Stattdessen gilt: Vorsorgen, vorausplanen und dokumentieren. Was heißt das konkret? Vorsorgen heißt, dass unbedingt früh die internen Strukturen und Arbeitsweisen der eigenen Hausverwaltung transparent gemacht werden sollten – und zwar optimalerweise schon vor der Beauftragung. Da geht es um Fragen, wie das Preisgefüge sich gegenüber dem Wettbewerb verhält, wie Zahlungen und Konten gemanagt werden, welche Softwarelösungen und Systeme eingesetzt werden und wie die Personaldecke und -Fluktuation ist. Und vorausplanen? Vorausplanen heißt, dass es immer auch einen Fallback-Plan geben sollte, bei dem der Wechsel zu einer neuen Hausverwaltung von Anfang an mitgedacht wird. Das bedeutet etwa, selbst Konteninhaber zu bleiben, oder zumindest über einen Sichtzugriff auf das Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verfügen, um im Falle einer Insolvenz der Hausverwaltung handlungsfähig zu bleiben. Es bleibt die Dokumentation. Richtig. So ist es empfehlenswert, sich bei der Dokumentation nicht allein auf die Hausverwaltung zu verlassen. Es gilt also, Akten gegebenenfalls parallel selbst anzulegen, Finanzflüsse selbst zu verstehen und Kontenbewegungen selbst nachzuhalten. So kann im Fall der Fälle direkt aktiv gehandelt werden, um Schäden einzugrenzen. Und wenn es dann wirklich zu einer Insolvenz der Hausverwaltung kommt? Dann heißt es, zu reagieren. Als Sofortmaßnahme sollte direkt Kontakt mit der Bank aufgenommen werden, um den aktuellen Status, etwaige Guthaben und die Verfügungsberechtigungen der Konten zu prüfen. Das ist wichtig, weil grundsätzlich nur offene Treuhandkonten nicht in die Insolvenzmasse fallen, sofern diese ordnungsgemäß von der Hausverwaltung geführt wurden. Parallel dazu sollte mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden, ob Versicherungsschutz für das Objekt besteht, also ob die Prämien gezahlt sind. Dann kann und sollte darüber entschieden werden, wie mit der insolventen Hausverwaltung verfahren wird, ob also die Verträge gekündigt werden können oder sogar müssen. Nicht nur bei dieser Entscheidung ist rechtlicher Beistand sinnvoll, um die potenziellen Fallstricke und Best Practices bei einem Verwaltungswechsel, oder beim Beibehalt einer sich restrukturierenden Hausverwaltung, überblicken zu können. Am Ende gilt eben also: Überlegtes Handeln und ein guter Schlachtplan helfen in allen Lebenslagen, auch bei einer Insolvenz der Hausverwaltung. So ist es. Dann bleibt auch bei der Insolvenz einer Haus- und Immobilienverwaltung hoffentlich niemand im Regen stehen. THEMA

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