RARES FÜR BARES Prominente und aufmerksamkeitsstarke StaRUG-Fälle wie etwa Leoni, Varta, BayWa oder Mynaric werfen inzwischen regelmäßig Schlaglichter auf die vorinsolvenzliche Restrukturierung. Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun war bereits in mehreren StaRUG-Fällen tätig. Herr Haffa, wie bewerten Sie die Entwicklung des StaRUG seit seinem Inkrafttreten? Haffa: Man kann sicherlich sagen, dass das StaRUG nach seinem Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2020/ 2021 nur schwer aus den Startblöcken gekommen ist. In den Jahren 2021 und 2022 gab es nach Angaben der 24 Restrukturierungsgerichte nur rund 50 StaRUGFälle. Aber allein im Jahr 2023 hat es bereits doppelt so viele Fälle wie 2022 gegeben. Aber auch wenn es inzwischen mehr StaRUG-Fälle gibt, steht das „R“ in StaRUG aber nach wie vor für „Rarität“ – zumindest, was die reine Zahl der Fälle im Vergleich zu den Regelinsolvenzen, aber auch den ESUG-Verfahren angeht. Angesichts des großen Restrukturierungspotentials des vorinsolvenzlichen Verfahrens und des vor allem vom reinen Volumen der finanziellen Restrukturierung sehr große StaRUG-Fälle kann man aber in Anlehnung an die bekannte von Horst Lichter moderierte TV-Show beim StaRUG gleichwohl von „Rares für Bares“ sprechen. Die Initialzündung beim StaRUG war der Fall Leoni. Bis dahin wurde dem StaRUG ja sogar oft die Praxistauglichkeit abgesprochen. Was hat sich mit Leoni geändert? Haffa: Spätestens mit Leoni ist klar, welche Möglichkeiten die vorinsolvenzliche Restrukturierung bietet – und das nicht nur auf nationaler Ebene. Seit Mitte Juli 2022 ist das StaRUG ja auch EU-weit anwendbar. Leoni hat als prominentes Anwendungsbeispiel gezeigt, was das Verfahren im Vorfeld und außerhalb einer Insolvenz gerade bei der finanziellen Restrukturierung an Vorteilen bietet. THEMA
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