Welche sind das? Haffa: Vor allem, dass opportunistische Gläubiger oder sogar ganze Gläubigergruppen mit dem StaRUG mehrheitsbasiert überstimmt werden können. Das ist zum Beispiel von Vorteil, wenn einzelne Gläubiger mit ihrer Weigerung eine von den anderen Beteiligten angestrebte Restrukturierung be- oder sogar verhindern könnten. Bei Leoni ist die erforderliche Mehrheit dafür gesichert worden, da sämtliche Konsortialdarlehensgeber und wesentliche Schuldscheindarlehensgläubiger zugestimmt haben. Kann die Überstimmungs-Möglichkeit des StaRUG auch bei der Restrukturierung von Anleihen von Vorteil sein? Haffa: Ja, mit dem StaRUG können Anleihen auch dann restrukturiert werden, wenn dies in den Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Das ist ein klarer Vorteil im Vergleich zum Schuldverschreibungsgesetz, kurz SchVG. Mehrheitsentscheidungen sind zwar auch damit grundsätzlich möglich – allerdings nur, wenn dies in den Anleihebedingungen so vorgesehen ist. Ist das StaRUG bei der Restrukturierung von Anleihen also besser als das SchVG? Haffa: Das lässt sich pauschal nicht sagen, das StaRUG hat aber sicherlich einige Vorteile. So lassen sich damit nahezu alle im SchVG vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Ein Emittent in einer Krise sollte aber trotzdem immer individuell prüfen und entscheiden, welche Restrukturierungsvariante er wählt. Es muss auch kein entweder oder sein, denn es ist sogar möglich, bei einer Restrukturierung das StaRUG und das SchVG einzusetzen. Ist eine Anleihe breit gestreut, wird allerdings das StaRUG das Restrukturierungsverfahren der ersten Wahl sein. Wieso? Haffa: In solchen Fällen ist es oftmals schwierig, überhaupt genügend Anleihegläubiger an der Abstimmung beteiligen zu können. Nach dem SchVG muss mindestens die Hälfte der Gläubiger an der Abstimmung beteiligt sein. Beim StaRUG werden alle Anleihegläubiger als Basis herangezogen – auch wenn sie nicht an der Abstimmung teilnehmen. In beiden Fällen müssen grundsätzlich 75 % zustimmen. Beim StaRUG können jedoch nicht nur die ablehnenden 25 % der Gläubiger, sondern ganze Gläubigergruppen überstimmt werden. Was sind die Voraussetzungen, um ganze Gläubigergruppen mehrheitlich zu überstimmen? Haffa: Ein solcher sogenannter Cross-Class-Cramdown ist immer an bestimmte Bedingungen geknüpft. So dürfen die betroffenen Gläubiger etwa durch den Restrukturierungsplan nicht schlechter gestellt werden als sie ohne den Plan stünden. Ein Vorteil des StaRUG: Im Restrukturierungsplan kann der Emittent alle seine Anleihen einbeziehen, er kann die Restrukturierung im Plan aber auch auf ausgewählte Anleihen beschränken. Beim SchVG muss das Verfahren für jede Anleihe einzeln durchlaufen werden. Kommen wir zurück zu Leoni. Was zeigt dieser Fall mit Blick auf das StaRUG noch? Haffa: Dass das StaRUG es ermöglicht, ein Unternehmen schnell wieder auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Bei Leoni war die Restrukturierung bereits im Sommer 2023 abgeschlossen. Rechnet man die Vorbereitungszeit nach dem Einstieg des Restrukturierungsgeschäftsführers Anfang Januar 2023 hinzu, kommt man auf eine Verfahrensdauer von rund 200 Tagen. Das deckt sich angesichts der Größe von Leoni mit den Erfahrungen der Dauer eines StaRUG-Verfahrens bei den Fällen, bei denen ich im Einsatz war. Der Interviewpartner: Dr. Dietmar Haffa ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Diplom-Betriebswirt bei der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun. Er ist Experte für Sanierungs- und Insolvenzberatung und hat bereits zahlreiche Unternehmen bei ihren Sanierungen als Insolvenzverwalter oder Sachwalter begleitet. Zudem ist er in mehreren StaRUG-Restrukturierungen als Restrukturierungsbeauftragter tätig.
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