Seitdem das StaRUG sein Schattendasein hinter sich gelassen hat, stand und steht es regelmäßig im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen und polarisierenden Restrukturierungen im Schlaglicht. Dr. Frank Schäffler, Rechtsanwalt bei Grub Brugger, der Unternehmen wie die Endor AG oder die Varta AG bei ihren StaRUG-Restrukturierungen beraten hat, erläutert, welche Vorteile das Verfahren hat und warum StaRUG definitiv kein Unwort ist. Herr Schäffler, Anfang Januar hat die Börse Düsseldorf „StaRUG“ zum „Börsen-Unwort des Jahres“ erklärt. Zu Recht? Schäffler: Definitiv zu Unrecht. Aktionärsvertreter kritisieren das StaRUG zwar als aktionärsfeindlich, aber wenn man das Gesetz und seine Auswirkungen genauer betrachtet, ist die Kritik aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Ganz im Gegenteil: Das StaRUG ist ein Gewinn für den Standort Deutschland, denn es ermöglicht präventive Restrukturierungen und hat dadurch große Vorteile für Unternehmen und ihre Geschäftspartner, Mitarbeiter und Finanzierer. In welchen Fällen wird das StaRUG genutzt? Schäffler: Es sind hauptsächlich fünf Konstellationen, in denen das StaRUG in der Praxis angewandt wird: Zunächst klassische Fälle, in denen Uneinigkeit im Finanziererkreis besteht und sogenannte Akkordstörer versuchen, für sich Sondervorteile zu erreichen. Weiter Konstellationen, in denen Gesellschafter mit wertlosen Anteilen Lösungen zum Wohle des Unternehmens blockieren. Außerdem zu nennen sind Single-AssetStrukturen in der Krise oder Sanierungen im Konzern, bei denen das StaRUG zur Restrukturierung von Haftungsbrücken genutzt wird. Schließlich kann das StaRUG auch dann helfen, wenn ein operativ gesundes Unternehmen durch Verbindlichkeiten aus Sondersachverhalten bedroht wird, zum Beispiel aus einer Produkthaftung. Das StaRUG ermöglicht in geeigneten Fällen – nämlich, wenn der Werkzeugkasten der Insolvenzordnung nicht benötigt wird – eine maßgeschneiderte, präventive Restrukturierung. Schäden für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens, für seine Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und übrigen Vertragspartner, die sonst bei einer Insolvenz auftreten können, werden damit vermieden – aber auch die Finanzierer erzielen in einer StaRUG-Restrukturierung regelmäßig bessere Ergebnisse als in einem Insolvenzverfahren. Kann bereits die Erstellung eines StaRUG-Konzeptes nützlich sein? Schäffler: In vielen Fällen wirkt das StaRUG wie ein Verhandlungsinstrument. Tatsächlich führt bereits die Aussicht auf ein vorbereitetes Restrukturierungsverfahren häufig zu Bewegung in den Verhandlungen – etwa, wenn es darum geht, Minderheitsgesellschafter von einer Beteiligung an der Sanierung zu überzeugen. In der Praxis kommen solche ‚Verhandlungs-Fälle’ recht häufig vor; aufgrund des grundsätzlich vertraulichen Charakters des StaRUG werden sie aber nur selten publik und können deshalb statistisch POLARISIERENDES Der Interviewpartner: Dr. Frank Schäffler ist Partner bei der Kanzlei Grub Brugger. Er hat zahlreiche Unternehmen bei der Restrukturierung nach StaRUG beraten, zuletzt etwa die Endor AG oder die Varta AG. THEMA
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=