Welche Vorteile hat das StaRUG aus Ihrer Sicht? Tillmann: Das StaRUG wirkt in vielen Fällen wie ein Verhandlungsinstrument. Tatsächlich führt bereits die Aussicht auf ein vorbereitetes Restrukturierungsverfahren häufig zu Bewegung in den Gesprächen mit den Beteiligten. Aber vor allem ist das Mehrheitsprinzip des StaRUG von 75 Prozent je Gläubigergruppe ein effektives Mittel, um Blockierer zu überstimmen. In typischen StaRUG-Fällen ist das Alternativszenario die Insolvenz. Regelmäßig werden daher in solchen Verfahren das Unternehmen, die Fremdkapitalgeber sowie weitere Vertragspartner wie Lieferanten gegenüber einer Insolvenz deutlich bessergestellt. Was sind die Risiken? Tillmann: Ich habe selbst schon in StaRUG-Verfahren erlebt, dass die reine Planung einer vorinsolvenzlichen Restrukturierung als Drohkulisse eingesetzt wurde, um Gläubiger zu Zugeständnissen zu bewegen. Hinzu kommt, dass der Restrukturierungsplan – anders als der Insolvenzplan in einem Insolvenzverfahren – nicht zwingend sämtliche Gläubiger einbezieht. Der Schuldner kann vielmehr eine Auswahl treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen in den Restrukturierungsplan aufnehmen. Das kann dazu führen, dass einzelne Gläubiger – auch Lieferanten – gegen ihren Willen in einen Restrukturierungsplan eingebunden werden. Denn die Minderheit wird im Fall der Fälle überstimmt und ist bei gerichtlicher Bestätigung des Restrukturierungsplans trotz Ablehnung an ihn gebunden. Welche Risiken ergeben sich daraus für Lieferanten? Tillmann: Ein Restrukturierungsverfahren kann die Rechtsstellung des Lieferanten erheblich beeinflussen. Entweder durch eine Stabilisierungsanordnung in Form einer Verwertungssperre oder durch seine Einbeziehung in den Restrukturierungsplan. Denn für Lieferanten ist die Möglichkeit, in solchen Fällen die Belieferung einzustellen, durch das StaRUG erheblich erschwert. Nach § 55 Absatz 1 StaRUG können Lieferanten verpflichtet werden, trotz Zahlungsverzugs weiter zu liefern und Kündigungen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sind eingeschränkt. Ist der Gläubiger vorleistungspflichtig hat er allerdings nach § 55 Absatz 3 StaRUG das Recht, für seine Vorleistung eine Sicherheitsleistung vom Schuldner zu verlangen. Zudem können Forderungsausfälle, Stundungen und Zinsverzichte auch gegen den Willen des oder der Lieferanten in den Restrukturierungsplan einbezogen werden. Allerdings ist das aktuell noch kein praxisrelevantes Thema, sondern eher ein theoretisches. Denn bislang ist uns noch kein StaRUG-Fall bekannt, bei dem Lieferanten negativ betroffen waren. Insolvenzanstieg: Engmaschiges Risiko-Monitoring notwendig Die Insolvenzzahlen steigen in Deutschland weiter an. Während sie zwar noch unter dem Niveau der Finanzkrise von 2009 liegen, wurde das Vor-Corona-Niveau im vergangenen Jahr mit etwa 22.000 Insolvenzen bereits deutlich überschritten. Auffällig ist insbesondere der Anstieg bei Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 20 Millionen Euro. 2025 ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Aber nicht nur die Insolvenzzahlen steigen in Deutschland weiter an, alarmierend ist nach Berechnungen des Warenkreditversicherers Atradius auch die Zunahme von Forderungsausfällen. Summierten sich Forderungsausfälle 2022 noch auf etwa 15 Milliarden Euro, waren es 2024 bereits mehr als 50 Milliarden Euro. Um die Weichen möglichst sicher für die Zukunft zu stellen, sind ein engmaschiges Risiko-Monitoring in Form einer kontinuierlichen Bonitätsprüfung, insbesondere in Branchen mit hoher Ausfallwahrscheinlichkeit, sowie die Einführung beziehungsweise Fortführung von Frühwarnsystemen sinnvoll. Auch die Nutzung flexibler Deckungskonzepte und Factoring-Modelle unterstützen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Der Interviewpartner: Tobias Tillmann leitet bei der Atradius Kreditversicherung den Bereich Special Recovery. Er ist spezialisiert auf Risikomanagement in Krisensituationen und vertritt regelmäßig Lieferanteninteressen in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren.
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=