bis zu drei Monate ohne Personalkosten produzieren und verkaufen und die dabei erzielten Einnahmen für den weiteren Sanierungsweg zurücklegen und nutzen. Das ist maßgeblich, denn ich gehe ja nach den bis zu drei Monaten im vorläufigen Verfahren ins eröffnete Verfahren und muss dann wieder unter Vollkosten operieren und die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Betrieb erwirtschaften. Um das Ziel – die erfolgreiche Sanierung und das Verlassen des Verfahrens zum Beispiel mit Hilfe eines Insolvenzplans oder einer übertragenden Sanierung – zu erreichen, hilft es, wenn ich mir im vorläufigen Verfahren einen finanziellen Puffer für die weiteren Sanierungsschritte geschaffen habe. Denn dadurch wird eine Sanierung teilweise überhaupt erst machbar, da insolvente Unternehmen ja oftmals keine finanziellen Rücklagen haben – und die Fortführung eines insolventen Unternehmens ist für alle Beteiligten, gerade aber für die Gläubiger finanziell gesehen die beste Lösung. Zudem bleiben die maximal drei Monate zusätzliche „Luft“ für das Unternehmen normalerweise nicht ungenutzt. In der Regel wird die Kapazität nicht nur in die Erfassung des Sachverhaltes und die Erstellung des Gutachtens investiert, sondern es werden auch Sanierungskonzepte erarbeitet, mit den Stakeholdern abgestimmt und auch schon Sanierungsschritte unternommen. Zu insinuieren, die Zeit wäre verschwendet, erfasst es also nicht vollständig. Das vorläufige Insolvenzverfahren ist Teil des Sanierungsprozesses. Also alles nur ein notwendiges Übel, um insolvente Unternehmen zu erhalten? Ponseck: Ich mag Subventionen grundsätzlich nicht besonders. Aber wenn man sich anschaut, was sonst alles subventioniert wird, ist es eine legitime politische Entscheidung, Insolvenzverfahren zu subventionieren. Es ist im Grundsatz ein sinnvolles Ziel, den Erhalt eines erhaltenswerten Kerns eines insolventen Unternehmens wahrscheinlicher zu machen – gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Nur ist das eben nicht umsonst und man muss sich immer fragen, ob das Geld zu diesem Zweck nicht besser eingesetzt werden könnte. Es besteht in meinen Augen Reformbedarf. Wie sieht dieser Reformbedarf aus? Ponseck: Zunächst sollte man sich ehrlich machen und das Insolvenzgeld so wie es heute gelebt wird – nämlich vor allem als Vorfinanzierung, nicht als Ausgleich sozialer Härten – als das benennen, was es meiner Meinung nach ist: eine faktische Finanzierung von Insolvenzverfahren. Diese kommt am ehesten noch den Insolvenzgläubigern in Form einer höheren Quote zugute – denn eine Rückzahlung als Masseforderung ist auch dann nicht geschuldet, wenn diese möglich wäre. Es ist also eine Art Geschenk an die Insolvenzmasse, das nicht vom Erhalt von Arbeitsplätzen abhängig ist und diesen auch nicht in jedem Fall wahrscheinlicher macht. Abhängig ist es primär von der dreimonatigen Dauer des vorläufiT I TEL
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