Wenn in einem solchen Fall das erste Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil ein Insolvenzplan noch nicht erfüllt wurde, kann das zur mitunter unüberwindlichen Hürde beim Zweit-Insolvenzgeld werden – auch wenn eine solche Entscheidung bei den betroffenen Mitarbeitenden nachvollziehbarer Weise auf wenig Gegenliebe stößt. Wäre also eine selektiveres Vorgehen beim Insolvenzgeld besser? Ponseck: Für Fälle, in denen Löhne und Gehälter in der Unternehmenskrise vor dem Insolvenzantrag nicht gezahlt wurden und die Mitarbeiter nicht gekündigt haben, sollte das Insolvenzgeld als Institut auf jeden Fall erhalten bleiben, wie es auch die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers gewesen ist. Das Insolvenzgeld wird aber in der Mehrzahl an Unternehmen gezahlt, die bis zum Antrag alle Gehälter gezahlt haben und in Bezug auf Mitarbeiter, deren Gehälter mit Sicherheit auch so während des vorläufigen Insolvenzverfahrens weiterbezahlt worden wären und die ein Käufer auf jeden Fall übernommen hätte. In diesem typischen Fall muss niemand geschützt werden. Zum Erhalt von Werten und Arbeitsplätzen gäbe es bessere Möglichkeiten. Wie ließen sich Mitnahmeeffekte und Fehlanreize aus Ihrer Sicht beseitigen? Ponseck: Ich gehe so weit, die Notwendigkeit eines vorläufigen Insolvenzverfahrens ganz grundsätzlich zu hinterfragen – zumindest in Fällen, in denen der Schuldner selbst den Antrag stellt. Im Ausland gibt es das auch nicht immer, es ist also nicht denklogisch zwingend. Zudem halte ich Mechanismen für sinnvoll, die das Eröffnungsverfahren auf die unbedingt erforderliche Dauer beschränken. Zudem sollte das Insolvenzgeld – wie bei jeder Subventionierung – im Regelfall rückzahlbar sein, wenn dies wirtschaftlich möglich ist. von Saenger: Nach der aktuellen Gesetzeslage kann die Bundesagentur für Arbeit keine Rückzahlung Die Interviewpartner: Joachim Ponseck (MBA) ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Restructuring & Insolvency von Baker McKenzie in Frankfurt. Er berät Unternehmen, Gläubiger und Geschäftsleitungen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und Insolvenzen. T I TEL
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5MzU=