bereits mehrere Unternehmen aus der Möbelbranche in Krisensituationen begleitet und sie bei ihren Sanierungen beraten und unterstützt. Im Krisenfall keine Zeit verlieren Wichtig ist: Ein Insolvenzantrag bedeutet nicht automatisch, dass die Unternehmensgeschichte an dieser Stelle endet. Die Insolvenz kann vielmehr die Chance auf einen Neuanfang darstellen. Je früher ein Insolvenzantrag vorbereitet wird, desto größer ist die Chance auf den Neuanfang. In einem Regelinsolvenzverfahren, einer Eigenverwaltung oder einem Schutzschirmverfahren ist für Unternehmen aus der Möbelbranche im operativen Geschäft der Vollstreckungsschutz von Vorteil. Das bedeutet, dass Tilgung und Zinsen ausgesetzt sind und fällige Verbindlichkeiten zunächst nicht beglichen werden müssen. Somit können alle Einnahmen dafür genutzt werden, um den regulären Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. „Ein weiterer Vorteil ist, dass die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden in der Regel bis zu drei Monate lang durch das sogenannte Insolvenzgeld gesichert sind“, sagt Rechtsanwalt Eggen. „Das verschafft einem Unternehmen einen zusätzlichen finanziellen Spielraum und diese Zeit kann für die Umstrukturierung und Sanierung genutzt werden.“ Zudem kann sich ein Unternehmen im Rahmen einer Insolvenz leichter von nachteiligen Verträgen lösen. Darüber hinaus können – falls notwendig – Personalanpassungen vorgenommen werden. Sanierung in eigener Regie Bei der Sanierung in Eigenverwaltung oder in einem Schutzschirmverfahren, das Unternehmen seit der Insolvenzrechtsreform (ESUG) von 2012 nutzen können, kann sich ein Unternehmen aus finanz- und leistungswirtschaftlicher Sicht in eigener Regie sanieren. Dabei bleibt die Geschäftsleitung FORDERNDEN ZEITEN!
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