Krise & Chance Juni 2026

KEIN TRIPLE! Seit dem Ausscheiden gegen Paris im Halbfinale der Champions League ist klar: Mit dem Triple wird es für den FC Bayern München in dieser Saison nichts werden! Das Ausscheiden hat für die Münchner aber nicht nur eine sportliche, sondern auch eine finanzielle Bewandtnis: 18,5 Millionen Euro – diesen Betrag hätte der Verein für den Einzug ins Finale der Champions League erhalten, weitere 6,5 Millionen Euro wären es beim Titelgewinn gewesen. Um finanzielle Belange ganz anderer Art – oder vielmehr die finanzielle Stabilität – geht es für viele Sportvereine deutschlandweit mit dem Blick auf die Umsatzsteuer-Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). Das Urteil besagt, dass die Vereine unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge erheben müssen. Vereine, die bislang keine Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge abgeführt haben, sollten daher bei ihren finanziellen Planungen den kompletten Betrag für die Umsatzsteuer für ihre Mitgliedsbeiträge berücksichtigen – und das, mit Blick auf die Entscheidungen des BFH aus der Vergangenheit durchaus auch rückwirkend für vergangene Jahre. Fakt ist: Insolvenzen von Sportvereinen sind keine Seltenheit. Zum Glück sind sie aber im Vergleich zu den Insolvenzen klassischer Unternehmen eher die Ausnahme. Wenn die Sportvereine in Deutschland aber bedingt durch die aktuelle Entscheidung des BFH flächendeckend Umsatzsteuer auf ihre Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Im Interview „Finanzielle Schieflage und Insolvenzen von Sportvereinen: Die Ausnahme droht zur Regel zu werden“ ordnen Rüdiger Bauch und Dr. Thomas Dithmar von Schultze & Braun die BFH-Entscheidung, den Handlungsbedarf für Vereinsvorstände und die Besonderheiten bei der Sanierung von Sportvereinen ein. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) streiten sich derzeit die Baumärkte Obi, Hornbach und Globus um Markenschutz für die Farbe Orange. Obi hatte einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. Die konkurrierenden Ketten Hornbach und Globus hatten beantragt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke zu löschen. „Ein sehr komplexer Fall“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Verhandlung am 7. Mai. Seine Entscheidung will der BGH an einem anderen Tag verkünden. Ein sehr komplexer Fall ist mitunter auch der Umgang mit Marken insolventer Unternehmen – eines, mit dem sich Dr. Michael Rozijn von Schultze & Braun regelmäßig beschäftigt. Denn gerade bekannte oder traditionsreiche Marken können für den Neustart oder den Ausbau von Unternehmen oder Produktlinien das Marketing befeuern. Im Interview „Markante Marken“ auf dem Blog der Kanzlei ordnet der Rechtsanwalt die Besonderheiten ein, die beim Erwerb, aber auch dem Verkauf einer Marke und der dazugehörigen Preisfindung beachtet werden müssen. So sind etwa Marken wie Tupperware, Air Berlin, Maredo, Praktiker, Neckermann oder Quelle bekannte Beispiele – die die Insolvenz ihres Unternehmens „überlebt“ haben und im Zuge des Verfahrens von Investoren übernommen worden sind. EIN SEHR KOMPLEXER FALL TICKER

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