Welche weiteren Fragen der Umsetzung sind noch offen? Ponseck: Nach meiner Lesart der Richtlinie scheint eine Umsetzung nahe zu liegen, wonach die Geschäftsführung künftig ohne Haftungsrisiko bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag gerichtet auf ein Pre-Pack stellen kann, ohne vorher den Gesellschafter gefragt zu haben. Dann hätten wir eine ähnliche Diskussion wie auch beim StaRUG. Und natürlich die bereits angesprochene Frage nach dem „Vor-Vorverfahren“. Nach meiner Lesart ist es nicht erforderlich, dass der deutsche Gesetzgeber ein solches Vor-Vorverfahren einführt, um die Richtlinie korrekt umzusetzen. Das heißt aber umgekehrt nicht, dass er es nicht könnte, sofern er dies für sinnvoll erachtete. Ich tue dies nicht. Kommen wir zum Kern: Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen Sie in Deutschland? Ponseck: Das Pre-Pack lässt sich, wie gesagt, ohne großen legislativen Aufwand in das bestehende vorläufige Verfahren integrieren. Es sind daher eher andere Länder, die ihre Regelungen anpassen müssen, weil sie über kein vergleichbar ausgebautes Vorverfahren verfügen. Ich glaube deshalb nicht, dass es bei uns zu umfangreicher neuer Gesetzgebung kommen wird. Die notwendigen Änderungen sind weniger dramatisch, als die Diskussion vermuten lässt. Gut möglich, dass am Ende lediglich die ohnehin bestehende Rechtspraxis kodifiziert wird. Das klingt fast beruhigend. Wo liegt dann die Gefahr? Ponseck: Die Gefahr liegt nicht im Zwang, sondern in der Versuchung des Goldplating. Damit ist gemeint, dass ein Mitgliedstaat bei der Der Interviewpartner: Joachim Ponseck (MBA) ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Restructuring & Insolvency von Baker McKenzie in Frankfurt. Er berät Unternehmen, Gläubiger und Geschäftsleitungen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und Insolvenzen. THEMA P R E - PACK
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