Krise & Chance August 2026

anwendbar ist, wenn ein KI-System innerhalb des Gebiets der Europäischen Union entwickelt, anbietet oder zugänglich gemacht wird. Wenn also jemand hierzulande ChatGPT oder Claude einsetzt, sitzen die Rechenzentren gegebenenfalls ganz woanders, aber der persönliche Anwendungsbereich ist eröffnet. Wie setzt sich die KI-VO denn ganz konkret zusammen? Hombach: Die KI-VO verfügt über ein risikobasiertes Stufensystem, das Sie sich wie eine Art Ampel für die unterschiedlichen Systeme vorstellen können. Also Rot, Gelb und Grün? Hombach: Genau. Unter Rot fallen alle verbotenen KI-Systeme, die im Rahmen der KI-VO gar nicht eingesetzt werden dürfen. Das sind etwa solche, die die Vulnerabilität einer Person oder einer Gruppe ausnutzen, Social Scoring vorantreiben, Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz oder KI für die unterschwellige Beeinflussung außerhalb des Bewusstseins einer Person. Gelb ist die sogenannte Hochrisiko-KI. Für die gibt es ein besonderes, und besonders umfangreiche, Pflichtenprogramm, das es zu befolgen gibt. Das sind etwa Risikoanalysen, Transparenzpflichten, menschliche Überwachung und detailliertere technische Dokumentation. Und Grün sind eben KI-Systeme mit beschränktem Risiko, für die es auch allgemeine Pflichten gibt. Sie sind für die direkte Interaktion mit Menschen bedacht. Da muss nach der KI-VO klar angegeben und erkennbar gemacht werden, dass die Nutzer mit einer Maschine interagieren. Und was ist mit Systemen, von denen kein Risiko ausgeht? Hombach: Die habe ich nicht erwähnt, weil sie nicht in den Anwendungsbereich der KI-VO fallen. Der Interviewpartner: Heinz-Joachim Hombach ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Insolvenzverwaltung und Sanierung bei Pluta. Zudem ist er bei der Kanzlei als interner Datenschutzkoordinator tätig und beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung der internen IT-Systeme und agiert als zertifizierter KI-Beauftragter. T I TEL

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