Das ist wichtig, zu verstehen. Alle Systeme, die von der KI-VO betroffen sind, haben ein inhärentes Risiko – die Frage ist eben, welches, für wen und was muss man tun, um das einzuhegen. Ein weiterer Sonderfall sind auch die sogenannten GPAI-Modelle, also General Purpose AI. Das sind etwa Chatbots, KI-Hotlines, Übersetzungstools und so weiter. Sie können für zahlreiche Aufgabe angewendet werden und unterliegen eigener Compliance-Pflichten, die kumulativ zu den bereits aufgrund der Risikoeinstufung der betroffenen KI bestehenden Pflichten zu sehen sind. Das ist ganz wichtig. Was heißt das operativ in der Umsetzung? Hombach: Es braucht eine klare KI-Kompetenz innerhalb der Organisation, also eine KI-Richtlinie als Leitlinie, ebenso wie ein klar strukturiertes und rechtssicheres Korsett für die etwaigen verwendeten Systeme. Dazu sind etwa regelmäßige Pflicht-Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu etablieren, wenn dies nicht schon längst geschehen ist. Und dies muss selbstverständlich nicht nur geschehen, sondern auch belegt werden können. Und mehr noch. Die Anforderungen der KI-VO zur Compliance reichen nicht aus, weil auch die Compliance mit Bezug auf Datenschutz und alle anderen gesetzlich normierten Pflichten, wie etwa im Berufsrecht, sichergestellt werden müssen. Man denke da etwa an die Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung, die fast immer notwendig ist. Kurz: Die Compliance-Frage ist zentral und sollte entsprechend priorisiert werden. Und wenn dies nicht geschieht? Hombach: Dann kann es teuer werden. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen zu verbotenen KI-Systemen und Data-Governance kann das etwa bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes kosten. Dasselbe gilt für Falschaussagen gegenüber der zuständigen Behörde in KI-Verfahren. Und das ist, um zum Einstiegsthema zurückzukommen, gerade bei Insolvenzverfahren eine ganz schlechte Idee.
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