Krise & Chance August 2026

der Hand genommen werden, ohne dass ein einzelner Moment dies markiert. In der Frühkrise liegt sie überwiegend bei Eigentümern und Management, da ein Verkauf eine freiwillige strategische Option zu marktüblichen Bedingungen ist. In der finanziellen Krise bleibt sie formal bei den Eigentümern, wird aber zunehmend durch die finanzierenden Gläubiger beeinflusst. Und in der Insolvenznähe verlagert sich die Entscheidungsgewalt faktisch auf die Gläubiger. Mit der Eröffnung geht sie schließlich vollständig auf Insolvenzverwalter und Gläubiger über. Herr Ziegenhagen, die Zustimmungsschwelle sinkt dabei: Wer länger wartet, braucht weniger Zustimmung. Ist das nicht eine Einladung zum Verzögern? Ziegenhagen: Der Gedanke liegt nahe, greift aber zu kurz. Richtig ist, dass außergerichtlich alle mitmachen müssen. Ein einziger Gläubiger kann schon blockieren. Das StaRUG bringt die qualifizierte Mehrheitsentscheidung gegenüber dissentierenden Gläubigern, sodass im Verfahren bereits Zustimmung durch mehr als 50 Prozent genügen. Nur bekommt man diese Mehrheitsmacht nicht geschenkt. Man bezahlt sie mit Verfahrenskontrolle, Verfahrensdauer und im Regelverfahren eben auch mit dem Makel der Insolvenz.

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