Krise & Chance September 2026

GEWERBEIMMOBILIEN SORG Seit dem 31. Juli 2026 ist das neue „Recht auf Reparatur“ für Geräte in Kraft, das für Verbraucher die Reparaturoptionen zum Beispiel für größere Haushaltsgeräte oder ausgewählte Geräte mit elektronischen Displays erweitern und vereinfachen soll. Mit der Eigenverwaltung, die auch als Sanierung in eigener Regie bekannt ist, gibt es für Unternehmen im Sanierungsrecht ein bereits seit vielen Jahren etabliertes Pendant – und das für alle Branchen und Geschäftsmodelle. Gleichwohl ist das „Recht auf Reparatur“ für Unternehmen an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft. In seinem Beitrag auf dem Blog von Schultze & Braun erläutert Michael Böhner von der bundesweit tätigen Kanzlei, worauf im Vorfeld und während einer Sanierung in eigener Regie zu achten ist. Der Sanierungsexperte hat bereits zahlreiche Unternehmen bei wirtschaftlichen Reparaturen in operativer Funktion begleitet und ist auf Sanierungen in eigener Regie spezialisiert. ES GIBT EIN „RECHT AUF REPARATUR“ FÜR UNTERNEHMEN! Verbogene Stahlstützen, Risse und durchhängende Decken - in New York hatte Anfang Juli 2026 ein einsturzgefährdetes Hochhaus – eine ehemalige Gewerbeimmobilie, die derzeit umgebaut wird, um dort mehr als 1.600 Luxuswohnungen zu schaffen – für Unruhe und Evakuierungen gesorgt. Aber auch hierzulande sorgen Gewerbeimmobilien für Unruhe – wenn auch (zum Glück) weniger in statischer, als vielmehr in finanzieller Hinsicht. Das bestätigen die Ergebnisse des NPL-Barometers der Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) und der Frankfurt School of Finance & Management, die eine eindeutige Sprache sprechen: Wie bei den Insolvenzen dürfte sich bei den notleidenden Krediten der Anstieg fortsetzen – und das in allen Assetklassen, insbesondere aber im Bereich der Gewerbeimmobilien. Darüber spricht in dieser Ausgabe auch Dr. Marcel Köchling, der neu gewählte BKS-Präsident, im InterTICKER

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